Strandbad Müggelsee

Kleine Anfrage KA VII/0481:

1. Ist es richtig, dass der Bezirk das Grundstück Fürstenwalder Damm 838 verwaltet?
2. Mit wem und wann wurde eine Verwaltungsvereinbarung zu diesem Gelände abgeschlossen?                                                                                 
3. Gab es zu dieser Vereinbarung eine vertragliche Befristung?                    
4. Kann diese Vereinbarung öffentlich gemacht werden?                              
5. Wer ist Eigentümer des Grundstückes Fürstenwalder Damm 838?             
6. Ist das gesamte Grundstück 838 als Denkmalanlage ausgewiesen?          
7. Warum werden bei der oberen Denkmalbehörde immer das Strandbad Wannsee und das Strandbad Müggelsee  in Protokollen bzw. bei den Beratungen in der Senatsverwaltung als gemeinsame Tagesordnungspunkte behandelt und als Denkmalflächen dargestellt, die sanierungsbedürftig sind? 8. Wann hatte das Bezirksamt das Grundstück Fürstenwalder Damm 838 in dieser Legislaturperiode auf der Tagesordnung und welche Verständigungen gab es dazu?
 9. Zurzeit gibt es wieder Gespräche zur Sanierungen von Bädern und sogar Neubauten werden geplant. Wie oft hat der zuständige Fachbereich bei der Senatsverwaltung das Strandbad am Müggelsee zur Sprache gebracht, damit das Gelände weiterhin Berücksichtigung findet?                                         
10. Welche Planungen liegen dem Bezirksamt zum Strandbad in 2014 vor bzw. was wird umgesetzt?

Eingereicht: 05.02.2014
Antwort vom:
Antwort: ausstehend

 

von Heike Kappel