Straßenunebenheit nach Erneuerung in der Springbornstraße
Kleine Anfrage - KA VII/0754
1. Wie beurteilt das Bezirksamt, das nicht mehr störungsfreie Überfahren, infolge einer hinterlassenen Querrinne/Stolperstelle/Bodenwelle nach Erneuerung des Straßenbelages 2014, an der Einfahrt zur Springbornstraße 2-38 und 40-50?
2. a) Sind Vorwürfe zutreffend, dass der Zustand durch die Bodenwelle schlechter ist als zuvor?
b) Welche Aussagen wurden diesbezüglich im Übergabeprotokoll getroffen?
3. a) Wird das Bezirksamt Maßnahmen ergreifen, um die Ebenheit dieses Straßenabschnittes zum störungsfreien Überfahren/Überrollen wieder herzustellen?
b) Wann?
c) Welche?
d) Wer trägt die Kosten?
Gestellt am 01.04.2015
Von Philipp Wohlfeil
Beantwortet am 17.04.2015
Antwort des Bezirksamts
zu 1.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Springbornstraße wurde die neu'e Fahrbahndecke an die Fahrbahndeckschicht des Altbestandes Springbornstraße Nr. 50 angeschlossen. Dabei handelt es sich weder um einen Baupfusch noch um einen Mangel. Es handelt sich um eine Unebenheit, die bereits vor Baudurchführung in gleicher Art und Weise vorhanden war. Es gibt nach wie vor diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, da der Fahrbahnzustand dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt.
zu 2.
Nein, diese Vorwürfe sind unzutreffend. Da es keinen Sachzusammenhang mit der Straßeninstandsetzungsmaßnahme gibt, bestand auch keine Notwendigkeit, im Abnahmeprotokoll dazu etwas zu vermerken.
zu 3.
Es besteht weder eine Schad- noch eine Gefahrenstelle, so dass keine Maßnahmen zu veranlassen sind.
Grundsätzlich trägt der Straßenbaulastträger die Kosten der Straßeninstandsetzung.
Rainer Hölmer
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