Tabakwerbeverzicht auf Werbeflächen

Dem Bezirksamt wird ersucht, bei der Neuvergabe bzw. Neuausschreibung von bezirklichen Flächen Tabakwerbung nicht mehr zuzulassen und sich darüber hinaus auch beim Senat für einen generellen Tabakwerbeverzicht in künftigen Werbenutzungsverträgen einzusetzen.

Begründung:
Vielen Bürgerinnen und Bürgern missfällt Außenwerbung für Tabakprodukte. Da noch kein bundesweites Werbeverbot in Sicht ist, kommt es auf kommunale Aktivitäten zum Verzicht auf Tabakwerbung an.
Bisher haben sieben Berliner Bezirke bereits einen Verzicht auf Tabakwerbung auf ihren bezirkseigenen Flächen verankert. In Mitte besteht dieses Ausschluss schon seit zwölf Jahren, Friedrichshain-Kreuzberg hat sich 2008 gegen Tabakwerbung positioniert, in Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf geschah das in Beschlüssen der BVV 2013. Dem sollte unser Bezirk folgen.
Die Gründe für einen Verzicht auf Tabakwerbung sind vielfältig. Es geht vor allem darum, die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauches zu reduzieren, stellt das Rauchen doch das größte vermeidbare Krebsrisiko dar. Tabakwerbung ist auch unvereinbar mit dem Jugendschutz.


Berlin TK, den 20.01.14
Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

und

Hans Erxleben

 

Drucksache VII/0617