Trasse 68

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0124 vom 25.04.2022 der
Bezirksverordneten Heike Kappel – DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wird es, wie versprochen, die Öffnung der Querungen an der Trasse 68 geben und, wenn ja,
wann wird diese erfolgen?

2. Wie bewertet es das Bezirksamt, dass die Anlieger und Sportvereine, um ihre Grundstücke zu
erreichen, einen Kilometer weiterfahren müssen, um an einer kleinen ungesicherten Stelle zu
wenden?

3. Wie werden die rot-weißen Poller am Übergang Reifenwerk entfernt, wenn eine Feuerwehr bzw.
Krankenwagen diesen Zugang benötigt?

4. Ist es gewollt, dass Radfahrende ihre Räder über die Schienen tragen und Rollstuhlfahrer /-
innen über die Schienen getragen werden?

5. Wann und wie wird sich das Bezirksamt weiter für die Öffnung der Übergänge einsetzen, um
das Mobilitätsgesetz an diesen Stellen umzusetzen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Im Ergebnis eines Ortstermins mit dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses haben die
Technische Bahnaufsicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und
Klimaschutz (SenUMVK) und das Bezirksamt weiter darauf bestanden, dass diese Überfahrt
gesperrt bleibt, weil sie nicht verkehrssicher ist und eine Öffnung gegen bundesrechtliche
Vorschriften verstoßen würde. An der Haltung des Bezirksamts hat sich bis heute nichts geändert.
Die BVG hat zugesagt, zu prüfen, ob es möglich ist, einen regelkonformen Umbau des Übergangs
vorzuziehen und zu finanzieren. Das heißt, der Umbau des Übergangs würde vorab der geplanten
Grundinstandsetzung der Bahntrasse im Jahr 2024/2025 (noch unbestimmt) erfolgen.

Zu 2.
Das Bezirksamt hält diesen Zustand für zumutbar.

Zu 3.
Die Poller werden nicht entfernt. Feuerwehrfahrzeuge und Krankenwagen nutzen andere Routen.
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass Einsatzfahrzeuge dadurch einen erheblichen Zeitverlust in
Kauf nehmen.

Zu 4.
Nein, das ist nicht gewollt. Es handelt sich um einen gesonderten Bahnkörper der Straßenbahn
und damit nicht um eine allgemeine Verkehrsfläche, auf welcher regulär Rad- und Fußverkehr
stattfindet. Ein Queren zu Fuß ist mit dem besonderen Risiko, wie bei Anlagen dieser Art gegeben,
prinzipiell und auf eigene Gefahr möglich. Radfahrende nutzen besser die Radwege bzw. die
Fahrbahn, Zufußgehende oder Menschen mit Rollstuhl, die vorhandenen Gehwege.

Zu 5.
Siehe Antwort zu Frage 1.