Überlassung von Räumlichkeiten an Parteien

Antrag

Antrag 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Reglungen zur Überlassung von eigenen Räumlichkeiten an Dritte dahingehend neuzufassen, dass auch solche der Abteilung Jugend und Schule und grundsätzlich  Räume des gesamten Bezirksamtes auch sechs Wochen vor Wahlen an Parteien vergeben werden.

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat nicht nachvollziehbar dargelegt (s. Kleine Anfrage VI/0738), weshalb Räume gerade nicht an Parteien vergeben werden und weshalb darüber hinaus diese Regelung nicht für Wählergemeinschaften gilt. Das angeführte Neutralitätsgebot gilt auch für die anderen Abteilungen. Da die Räumlichkeiten prinzipiell allen Parteien zur Verfügung stehen sollten, ist eine einseitige Vereinnahmung durch eine Partei nicht zu befürchten, zumal solche Veranstaltungen ja nur außerhalb des regulären Betriebs in den Einrichtungen und Schulen stattfinden würden. Andererseits muss schon der erzieherische Ansatz, Parteien, die ihrem grundgesetzlichen Auftrag, an der Willensbildung mitzuwirken, aus dem Lebensumfeld von Jugendlichen fern zu halten, als problematisch angesehen werden.
Gerade in Wahlkampfzeiten ist das Interesse an öffentlichen Veranstaltungen der Parteien groß und schon deshalb sind sie auch auf öffentliche Räumlichkeiten angewiesen. Dem Neutralitätsgebot für die Verwaltung könnte auch durch Begrenzung der Anzahl der Veranstaltungen, die jeweils eine Partei sechs Wochen vor einer Wahl durchführen darf, entsprochen werden.

 

Philipp Wohlfeil