Überlassung von Räumlichkeiten im RatzFatz

Kleine Anfrage - KA VII/0763

1. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt eine Überlassung von Räumlichkeiten des RatzFatz an eine Unterstützergruppe der Zeitschrift Rotfuchs untersagt hat oder das RatzFatz gebeten hat, von einer Überlassung an diese Gruppe künftig abzusehen?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Untersagung bzw. die Bitte und, wenn nein, ist davon auszugehen, dass einem Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten an diese Unterstützergruppe, soweit dies dem ordentlichen Betrieb im RatzFatz nicht entgegensteht, entsprochen wird? 

3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Überlassung von Räumlichkeiten im RatzFatz an Dritte?

Gestellt am 16.04.2015

Von Tino Oestreich