Uferweg Britzer Verbindungskanal

Kleine Anfrage - KA VII/0672

1. In wessen Eigentum befinden sich die nordwestlichen Uferflächen des Britzer Verbindungskanals in Baumschulenweg zwischen Südostallee und Mündung in die Spree?

2. Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit in diesem Bereich?

3. Gibt es Pläne zur Aufwertung und zur Herstellung der uneingeschränkten Begehbarkeit dieses Bereiches?

Gestellt am: 08.12.2014

Von Johann Eberlein

Beantwortet am: 11.12.2014

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1.

Die Uferbereiche am Britzer Zweigkanal befinden sich im Eigentum des Bundes, Wasserund Schifffahrtsverwaltung (WSV).

Zu 2.

Die Bewertung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich kann ausschließlich durch den Grundstückseigentümer selbst, hier durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, vorgenommen werden. Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussage treffen.

Zu 3.

Konzeptionell geben der Flächennutzungsplan und die daraus entwickelten Planwerke des Landes die Anlage von öffentlichen Grünzügen an allen Gewässerrändern landesplanerisch vor. Die Uferkonzeption des Bezirkes Treptow-Köpenick (in Aufstellung) führt dieses Ziel auf regionaler Ebene konkretisiert fort. Eine bauliche Umsetzung der Planungen ist an den Stellen, an denen die angrenzenden Flächen nicht im Eigentum des Landes Berlin liegen und Uferwege bereits vorhanden sind, ungewiss. Der durchgehende Uferstreifen liegt im Eigentum der WSV des Bundes und dient der Unterhaltung der Bundeswasserstraße im Sinne des reibungslos fließenden und sicheren Schiffsverkehrs. Er kann nicht abgegeben oder für andere Zwecke gewidmet werden. Eine Duldung des Betretens von Wegen für die Allgemeinheit ist möglich, wenn verträgliche Vereinbarungen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) getroffen werden. Die Verkehrssicherungspflicht für die öffentliche Nutzung muss dann vom jeweiligen Vertragspartner übernommen werden. Damit würden beispielsweise für das Land Berlin (i.d.R. Tiefbau- oder Grünflächenbereich) Kosten und Pflichten entstehen, die nicht aus den normalen und sehr geringen finanziellen Zuweisungen und dem vorhandenen Personalbestand gedeckt werden können.

Rainer Hölmer

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