Umgang mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz

Antrag

Umgang mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz


Dem Bezirksamt wird empfohlen, angesichts der beabsichtigten Rückabwicklung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, bei den zuständigen Stellen auf den sofortigen Erlass eines Bearbeitungsmoratorium zu drängen.
Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, folgende gesetzliche Regelungstatbestände anzumelden:
1.    Wie ist bei denjenigen zu verfahren, die auf Basis des noch bestehenden Gesetzes Straßenausbaubeiträge entrichtet haben?
2.    Wie ist bei denjenigen zu verfahren, die auf Basis des noch bestehenden Gesetzes Straßenausbaubeiträge entrichten müssten, wo aber die verwaltungsmäßige Rechnungslegung noch nicht erfolgt ist?
3.    Die Rücknahme der Einnahmeerwartungen der Bezirke für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011.
4.    Eine Basiskorrektur für den Haushalt 2012/13.

Begründung:
Die Koalitionsfraktionen haben beschlossen, das Straßenausbaubeitragsgesetz abzuschaffen.
Dieses geht aber nicht ohne Regelungen, die sich mit der Rechtskraft und den materiellen Erwartungen des noch bestehenden Gesetzes auseinandersetzen. Dies gilt auch im Hinblick auf Gleichbehandlung und des enormen Verwaltungsaufwandes. Ohne ein Moratorium sorgt das, im Sinne des Koalitionsvertrags abzuschaffende Gesetz, noch für erhebliches Verwaltungshandeln.

Ernst Welters