Umrüstung und Denkmalwert Gaslaternen

Interfraktioneller Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber dem Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass die Umrüstung der historischen Gasleuchten im Bezirk so erfolgt, dass die traditionelle Erscheinungsform von Leuchte, Mast und Charakteristik des Lichts erhalten bleibt.
Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen sich gegenüber dem Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass die historischen Gasleuchten als bauliche Anlagen unter Denkmalschutz gestellt werden.



Begründung:
Die historische Straßenbeleuchtung der Gaslaternen macht einen wesentlichen Teil des Alt-Berliner Ambientes aus und ist weltweit einzigartig. Bei der geplanten Umrüstung der Berliner Gasleuchten auf LED sollen die Leuchten daher in ihrer Erscheinungsform und Lichtcharakteristik erhalten bleiben. Beispielhaft sei hier die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten in der Falckensteinstraße (Kreuzberg) erwähnt, wo der Unterschied kaum erkennbar ist und für die restliche Umrüstung der Gasleuchten maßgebend sein sollte.
Die historischen Berliner Gasleuchten haben eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung und sind in ihrer Konzentration und Fülle von Leuchttypen weltweit einzigartig. Die Denkmalschutzinitiative World Monuments Watch hat die Berliner Gasleuchten auf ihre Liste der bedrohten Kulturgüter gesetzt. Zur Bewahrung dieses kulturellen Erbes sollte die Unterschutzstellung der Gasleuchten als Denkmal erfolgen.


Berlin TK, den 02.12.13
Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

Drucksache VII/0592