Umsetzung der Drucksache - VI/0260 aufgrund veränderter Sachlage

Kleine Anfrage - KA VII/1004

1. Zieht es das Bezirksamt in Betracht, die Umsetzung des Beschlusses der Drucksache VI/0260 - "Aufhebung des Halteverbots Höhe Semmelweisstraße 57" aufgrund der veränderten Sachlage doch in abgewandelter Form durchzuführen?

2. Ist dem Bezirksamt dazu bekannt, dass die Firma Stottropp, die die Umsetzung behinderte, schon lange nicht mehr am Standort präsent ist und die ansässige Küchenfirma ihre täglichen Aktivitäten gegen 14 Uhr abschließt und somit die Endzeit 18 Uhr keine Begründung besitzt?

3. Kann sich das Bezirksamt vor dem an dieser Stelle neu entstandenen Altersheim Kurzzeitparkplätze für die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, regelmäßigen Arztbesuche und Krankentransporte vorstellen

Gestellt am 02.06.2016

Von Tino Oestreich

Beantwortet am 13.06.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.: Das Bezirksamt wird den Sachverhalt prüfen und nach erfolgter Prüfung unaufgefordert berichten.

Zu 2.: Das Bezirksamt bedankt sich für diese Information. Dies war bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Zu 3.: Nein, das Bezirksamt kann sich die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mittels Parkscheibenregelung vor dem Seniorenpflegeheim in der Semmelweisstraße 53 nicht vorstellen. Krankentransporte können auf dem Grundstück des Altersheimes halten. Die Besucherinnen und Besucher können im Umfeld des Seniorenpflegeheimes parken. Derzeit ist bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ein Vorgang zur Anordnung von eingeschränkten Haltverboten vor dem Seniorenpflegeheim in Bearbeitung. 

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