Unterschreitung des Vergabemindestlohns bei der Schulessensversorgung

Schriftliche Anfrage VIII/1325

  1. Wie überprüft das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Einhaltung des Vergabemindestlohns in Höhe von 12,50 Euro je Stunde bei Catering-Unternehmen und den Reinigungsunternehmen an Schulen?
  2. Sind dem Bezirksamt Treptow-Köpenick Vorwürfe von Beschäftigten bekannt, dass der Vergabemindestlohn durch das Cateringunternehmen, das die Essensversorgung an der Grünauer Gemeinschaftsschule gewährleistet, unterschritten wird und, falls nicht, wird das Bezirksamt dem nachgehen?
  3. Welche Schulen werden von demselben Cateringunternehmen beliefert?
  4. Welche Folgen würde die erwiesene Unterschreitung des Vergabemindestlohns haben?

gestellt am 22.10.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 18.11.2020

Wie überprüft das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Einhaltung des Vergabemindestlohns in Höhe von 12,50 Euro je Stunde bei Catering-Unternehmen und den Reinigungsunternehmen an Schulen?

Der Vergabemindestlohn von 12,50 EUR je Stunde gilt erst für nach dem Inkrafttreten des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes n.F. abgeschlossene Verträge. Die nach § 16 Abs. 9 BerlAVG n.F. vorgesehene Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Kontrollen wurde von der zuständigen Senatsverwaltung noch nicht erlassen.

Sind dem Bezirksamt Treptow-Köpenick Vorwürfe von Beschäftigten bekannt, dass der Vergabemindestlohn durch das Cateringunternehmen, das die Essensversorgung an der Grünauer Gemeinschaftsschule gewährleistet, unterschritten wird und, falls nicht, wird das Bezirksamt dem nachgehen?

Dem Schul- und Sportamt Treptow-Köpenick von Berlin sind keine Vorwürfe der Beschäftigten bekannt. Auch seitens der Schule oder der Eltern wurden keine Mitteilungen an das Schulund Sportamt herangetragen. Sofern dem Schul- und Sportamt belastbare Hinweise vorliegen, die einen entsprechenden Verdacht begründen, wird die Kontrollgruppe nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz mit der Überprüfung beauftragt.

Welche Schulen werden von demselben Cateringunternehmen beliefert?

Folgende Schulen werden von demselben Cateringunternehmen beliefert:

  • Schule an der alten Feuerwache (09G07),
  • Heide-Schule (09G09),
  • Hauptmann-von-Köpenick-Schule (09G23),
  • Müggelsee-Schule (09G24),
  • Friedrichshagener Schule (09G27),
  • Anna-Seghers-Schule (09K02),
  • Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule (09K07),
  • Albatros-Schule (09S03),
  • Schule am Wildgarten (09S06)

Welche Folgen würde die erwiesene Unterschreitung des Vergabemindestlohns haben?

Sowohl bei der Schulspeisung als auch bei Reinigungsunternehmen würde der Auftragnehmer im Falle einer erwiesenen Unterschreitung des Vergabemindestlohnes gemäß § 17 Abs. 3 BerlAVG n.F. für eine Dauer von höchstens drei Jahren ab dem Ereignis von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Dem Auftragnehmer steht es zu, Maßnahmen der Selbstreinigung zu treffen, um diesen Ausschluss abzuwenden. Daneben sind Vertragsstrafen, Rücktritt oder Kündigung möglich. Die Summe der Vertragsstrafen ist auf maximal 5 % des Auftragswertes begrenzt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII1325