Vorweganzeiger Rudower Chaussee

Kleine Anfrage - KA VII/0615

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der aufgrund des Beschlusses 0086/09/12 errichtete Vorweganzeiger in der Rudower Chaussee vor dem Bahnhof Adlershof fehlerhaft ist, weil die linke Spur ausschließlich linksabbiegend dargestellt wird, obwohl ein Fahren geradeaus möglich ist?

2. Erfolgte dazu eine Kommunikation mit der VLB?

3. Wie hoch sind die Kosten für eine Korrektur und wann kann diese erfolgen?

4. Welche Auswirkungen auf die Sicherheit und den Verkehrsfluss hat der fehlerhafte Anzeiger?

Gestellt am: 22.09.2014

Von Tino Oestreich

Beantwortet am: 22.01.2014

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.:
Das Bezirksamt bedankt sich für den Hinweis darauf, dass der aufgrund des Beschlusses
0086/09/12 errichtete Vorweganzeiger in der Rudower Chaussee vor dem Bahnhof Adlershof fehlerhaft ist. Dies war dem Bezirksamt bisher nicht bekannt.

Zu 2.:
Die VLB wurde am 07.10.2014 darüber informiert, dass Widersprüche zwischen dem
Vorwegweiser, der Fahrbahnmarkierung und der Anordnung der VLB vom 04.11.2013
bestehen.


Zu 3.:
Durch die VLB wurde am 08.10.2014 mitgeteilt, dass derzeit geprüft wird, inwieweit die
Wegweisung anzupassen ist. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zum Zeitpunkt für eine Korrektur sowie zur Kostenhöhe vor.


Zu 4.:
Aus Sicht der Stadt- und Verkehrsplanung ist anzumerken, dass die Spuraufteilung, wie sie
auf dem Wegweiser dargestellt ist, den städtebaulichen und verkehrsplanerischen
Intentionen zur Verkehrsberuhigung in der Dörpfeldstraße besser entspricht als die
Spurmarkierung vor dem Knoten mit zwei Geradeausspuren. Auch ergeben sich durch die
Zusammenführung der zwei Geradeausspuren im Kreuzungsbereich und die Führung der
Straßenbahn häufig Konfliktsituationen. Es sollte daher die Variante Vorwegweiser mit nur
einer Geradeausspur bevorzugt werden. Diese Einschätzung wurde am 20.10.2014 an die
VLB übermittelt.


Gernot Klemm

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