Wassermannstraße 69/70

Kleine Anfrage - KA VII/0948

1. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt zu dem Gebäude Wassermannstraße Nr. 69/70 vor und ist es richtig, dass dieses Gebäude abgerissen werden soll?

2. In welchem Zeitraum sind dort Bauarbeiten zu erwarten bzw. was wird dort entstehen?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bei starkem Wind und Nässe immer wieder Putz und größere Steine von den Wänden dieses Gebäudes herunterfallen?

4. Wann wird für die Verkehrssicherung  gesorgt bzw. wer muss dieser nachkommen, da sich an dieser Stelle auch eine Wartestelle für Nutzer der Straßenbahnlinien 61 und 63 befindet?

Gestellt am 29.02.2016

Von Heike Kappel

Beantwortet am 15.03.2016

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1: Bezüglich des benannten Grundstücks wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf das Grundstück Wassermannstraße 73/ Dörpfeldstraße 70 bezieht

Bezüglich dieses Grundstückes gab es in den vergangenen Jahren mehrere Anfragen im Rahmen der Bauberatung. Derzeit liegt ein Bauantrag, welcher eine Neubebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus mit 55 kleineren Wohneinheiten beinhaltet, zur Bearbeitung vor. Für den geplanten Neubau ist es erforderlich, die vorhandene Ruine abzubrechen. Die beabsichtigte Beseitigung des Bestandsgebäudes wurde noch nicht angezeigt

Zu 2.: Wann und ob die Genehmigung erteilt werden wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Ob der Vorhabenträger nach dem Erhalt einer Baugenehmigung diese baulich umsetzt und in welchem Zeitraum, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes und kann nicht beeinflusst werden.

Zu 3.: Dem Bezirksamt ist über herunterfallenden Putz und Steine aktuell nichts bekannt 

Zu 4.: Bei einer Ortsbegehung durch Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht am 24.11.2015 wurde festgestellt, dass das Gebäude gesichert war. Herabfallender Putz wurde nicht festgestellt. Für die Verkehrssicherheit des Gebäudes ist der Eigentümer zuständig. Aufgrund des Hinweises gemäß Frage 3 wird voraussichtlich bis 11.03.2016 eine erneute Ortsbesichtigung durchgeführt und ggf. werden erforderliche Sicherungsmaßnahmen gegen- über dem Eigentümer angeordnet.

Rainer Hölmer 

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