Zukunft für die Ergotherapie Schönherz in Schmöckwitz

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0642 vom 08.12.2023 des Bezirksverordneten Kai-Mario Martin – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

Nach der Kündigung einer Arztpraxis, einer Logopädin und der Ergotherapie Schönherz im ehemaligen MVZ "Haus der Gesundheit", Godbersenstraße 28, 12527 Berlin, wurde vorübergehend ein alternativer Standort für die Ergotherapie in der Wernsdorfer Straße 5, 12527 Berlin gefunden. Für diesen Standort läuft der Mietvertrag 2026 wieder aus. Durch die drohende Schließung der Ergotherapie wären Angestellte und ein großer Patientenstamm von über 1200 Patientinnen und Patienten betroffen.

1. Ist dem Bezirksamt der Vorgang bekannt und, wenn ja, wie wurde auf diesen Vorgang bisher reagiert?

2. Wie kann das Bezirksamt die Ergotherapiepraxis bei der Suche nach neuen Gewerberäumen – möglichst in Schmöckwitz und der näheren Umgebung - unterstützen und welche Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt zur Verfügung?

3. Sind beim geplanten Umbau des Supermarktes am Adlergestell 744 auch Räumlichkeiten vorgesehen, die für eine Ergotherapiepraxis geeignet sind?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Ja, der Vorgang ist bekannt. Die dort befindliche Hausarztpraxis hat bereits am 14. März 2023 eine Baugenehmigung für einen neuen Standort (Am Seddinsee 49) erhalten. Beim Bezirksamt sind keine Anfragen oder Beschwerden von Bürger/innen im Hinblick auf die betroffene Ergotherapiepraxis eingegangen.

Zu 2.
Das Bezirksamt kann und darf gem. § § 34c Gewerbeordnung i.V.m. der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) keine Maklertätigkeiten übernehmen und entsprechend keine Vermittlung von Gewerbeflächen vornehmen. Wenn die Wirtschaftsförderung davon Kenntnis erlangt, ist sie bemüht Gewerbeflächensuchende und Anbietende von entsprechenden Flächen zusammen zu bringen. Im Bereich Schmöckwitz hat die Wirtschaftsförderung aktuell keine Kenntnis von freien Flächen für die angefragte Ergotherapie-Praxis.
Neubauvorhaben werden in der Regel durch private Investor/innen bzw. Grundstückseigentümer/innen beantragt. Es liegt in deren Ermessen, welche Nutzungen sie realisieren wollen.
Die Möglichkeiten des Bezirksamts sind begrenzt und es besitzt hier keine verpflichtende Handhabe, um konkrete Nutzungen vorzuschreiben. Zu geeigneten Vorhaben erfolgen im Rahmen der Bauberatung/ Bebauungsplanbearbeitung Hinweise, dass eine ärztliche Unterversorgung in Treptow-Köpenick vorliegt und Bedarfe an Arztpraxen (hier: Ergotherapie) bestehen. Weiterhin wird, für eine weitergehende Beratung, der Kontakt zum Gesundheitsamt vermittelt. Inwieweit dies durch die Antragsteller/innen in ihren Vorhaben berücksichtigt wird, liegt in deren Hand. Es ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes, Grundstücke oder Flächen vorzuhalten und diese dann bestimmten Nutzer/innen zuzuführen oder hierzu in irgendeine Form von Verhandlungen zu treten.

Zu 3.
Im Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters am Adlergestell 744 sind keine Fremdvermietungen vorgesehen. Die Erteilung der Baugenehmigung befindet sich in der abschließenden Bearbeitung.

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