Zuschüsse zu Kita-Fahrten für Kinder aus Hartz-IV-Familien

Antrag

Antrag 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Rahmen des § 23 III Nr. 3 SGB II nicht nur mehrtägige Klassenfahrten, sondern auch mehrtägige Gruppenfahrten von Kindertagesstätten finanziert werden.

 

Begründung:

Mehrtägige Klassenfahrten gehören zu den wenigen Ausnahmen, die für LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II („Hartz-IV-EmpfängerInnen“) neben der Regelleistung von den „JobCentern“ auf gesonderten Antrag finanziert werden. Sachlicher Hintergrund hierfür ist, dass kein Kind nur deshalb ausgeschlossen sein soll, weil sich die Eltern die Fahrt nicht leisten können.
Es ist nicht einzusehen, warum dieses Argument nicht auch für Fahrten von Vorschulkindern im Rahmen von mehrtägigen Gruppenfahrten bei Ganztagesbetreuung in Kindertagesstätten gelten soll. Dies gilt um so mehr, wenn man Kitas nicht nur als Bewahranstalten, sondern als Bildungseinrichtungen begreift.
Es sollte deshalb seitens des Bezirksamtes in der Trägervertretung des „JobCenters“ Treptow-Köpenick und in der zuständigen Senatsverwaltung versucht werden, § 23 III Nr. 3 SGB II erweiternd so auszulegen, dass er auch für Kita-Fahrten gilt. Sollte dieses scheitern und eine Gesetzesänderung für notwendig erachtet werden, soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass das Land Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative starten möge.

 

Dan Mechtel