Arbeit der Bürgerämter in der Krise

Schriftliche Anfrage VIII/1151

Auf Grund der Anordnungen der Bundesregierung und des Landes Berlin im Umgang mit der Pandemie haben auch die Bürgerämter ihre Arbeit auf das unbedingt Notwendigste reduziert und bereits gebuchte Termine storniert. Schon vor den Einschränkungen mussten Bürger /-innen in Berlin wochenlang auf Termine warten, hierzu meine Fragen:

  1. Wie sollen Bürger /-innen ihren Verpflichtungen nachkommen, wie polizeiliche Ummeldungen nach Umzug etc., wenn die Bürgerämter dafür alle bereits gebuchten Termine stornierten?
  2. Wie wird organisiert, dass der Abbau des Rückstaus bei den Bearbeitungen für die Mitarbeiter /-innen der Bürgerämter leistbar und für die Bürger /-innen die Erfüllung ihrer Pflichten möglich wird, wenn laut Internetseite der Bürgerämter erst nach Wiedereinstieg in den "Normalbetrieb" Termine für die Bürgerämter buchbar sind?
  3. Warum wurde kein Notfallplan, u. a. für eine vorläufige Ummeldung per Internet entwickelt, denn gerade diese Pandemie zeigt, wie notwendig die Rückverfolgung von Bürgern und Bürgerinnen sein kann, da sonst diese Bürger /-innen nicht auffindbar und somit nicht erreichbar sind?

gestellt am 21.04.2020

von Karin Kant

Das Bürgeramt antwortet am 06.05.2020

Wie sollen Bürger /-innen ihren Verpflichtungen nachkommen, wie polizeiliche Ummeldungen nach Umzug etc., wenn die Bürgerämter dafür alle bereits gebuchten Termine stornierten?

Im Bürgeramt 2, Michaei-Brückner-Straße 1 in Schöneweide werden unsere Bürgerinnen und Bürger seit dem 26. März 2020 in einer Notfallsprechstunde bedient. Dafür ist eine telefonische Klärung und Anmeldung von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr- 15.00 Uhr erforderlich. Um eine kontinuierliche telefonische Erreichbarkeil zu gewährleisten, sind mehrere Telefonnummern geschaltet. Weitere Kontaktdaten und Informationen sind entsprechend veröffentlicht. Unser Bürgeramtsteam beantwortet in dem genannten Zeitrahmen alle Fragen zu den Dienstleistungen der Berliner Bürgerämter und erläutert ggf. die aktuellen Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres im Umgang mit Bußgeldverfahren bei An-, Um und Abmeldungen sowie bei der Ausweispflicht Die Bürgerinnen und Bürger können somit mit Einschränkungen ihren Verpflichtungen nachkommen.

Wie wird organisiert, dass der Abbau des Rückstaus bei den Bearbeitungen für die Mitarbeiter /-innen der Bürgerämter leistbar und für die Bürger /-innen die Erfüllung ihrer Pflichten möglich wird, wenn laut Internetseite der Bürgerämter erst nach Wiedereinstieg in den "Normalbetrieb" Termine für die Bürgerämter buchbar sind?

Es ist davon auszugehen, dass einige Einschränkungen wohl noch lange bestehen bleiben. Die schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs mit Corona bedarf umfangreicher Vorbereitungen. Um ein einheitliches Handeln in allen Bezirken zu gewährleisten, finden derzeit Absprachen zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den 12 Bezirken statt. Im Vordergrund steht der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung der vorgegebenen
Hygieneregeln des Bezirks.

Warum wurde kein Notfallplan, u. a. für eine vorläufige Ummeldung per Internet entwickelt, denn gerade diese Pandemie zeigt, wie notwendig die Rückverfolgung von Bürgern und Bürgerinnen sein kann, da sonst diese Bürger /-innen nicht auffindbar und somit nicht erreichbar sind?

Eine Sprechstunde für Notfälle ist eingerichtet (siehe erste Frage).

Nach Mitteilung des Bundesministeriums des lnnern, Bau und Heimat ist bei An- oder Ummeldungen auf das persönliche Erscheinen nicht zu verzichten. Das BMI geht in einer Stellungnahme davon aus, dass eine Anmeldung auf anderem Weg (schriftlich) keine rechtskonforme Umsetzung darstellt.
Für Rückverfolgungen in der Pandemie sind die An- bzw. Ummeldungen verzichtbar, da die Kontaktaufnahmen zwischen Gesundheitsamt und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit SARS-CoV-2 über einen Erhebungsbogen per E-Mail erfolgen. Die Verfahrensweise hat sich als unproblematisch herausgestellt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1151