AV Benennung ernst nehmen – Geschlechterparität herstellen

Antrag, interfraktionell mit B'90Grüne


Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes, auch bekannt als "AV Benennung", insbesondere Abschnitt 3c zur Namenswahl, ernst zu nehmen und Geschlechterparität im Straßenbild herzustellen.

Begründung:
Die AV Benennung gibt einheitliche Richtlinien zur Benennung von Straßen im Land Berlin vor. Die Bezirke sind dazu angehalten, sich an diese Regelungen zu halten. Die bisherige Umsetzung zeigt jedoch, einen großzügigen Umgang mit den Vorschriften. Besonders Abschnitt 3c zur Auswahl der Namen von Straßen, im Wortlaut "Frauen sollen verstärkt Berücksichtigung finden", wird oftmals ignoriert. Im Bezirk Treptow-Köpenick finden sich 42 Straßen, die nach Männern benannt sind, doch nur 12 Straßen nach Frauen. Immer wieder werden in der BVV Vorschläge und Anträge diskutiert, die Ehrungen in Form von Straßenbenennungen beinhalten – doch meistens sind es erneut Männer! In der Argumentation, warum erneut ein Mann geehrt werden sollte, wird gerne die weitere Ausführung von Abschnitt 3c herangezogen: "Dies gilt nicht, wenn ein gesamtstädtisches Interesse beziehungsweise Hauptstadtbelange an der Benennung nach einer männlichen Person bestehen." Dass die AV Benennung Männernamen nicht pauschal ausschließt, ist im demokratischen Verständnis zu begrüßen.
Doch darf dies nicht dazu führen, dass das bestehende Ungleichgewicht im Straßenbild fortgeführt wird. Es sollte eine Parität der Geschlechter im Straßenbild angestrebt werden, denn Repräsentation ist in einer pluralistischen Gesellschaft wichtig. Nur Sichtbarkeit und deutliche Worte können die Entwicklung von Gleichheit befördern.

 

Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil

Drucksache Nr.: IX/0736

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