Bauprojekt Fanny-Zobel-Straße

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0495 vom 02.08.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle Stand beim Bauprojekt "Fanny-Zobel-Straße"?

2. Der Bauträger teilt auf seiner Internetseite mit, dass der Baubeginn 2020 mit dem Ausheben der Baugrube beginnen und der Bau nach 48 Monaten abgeschlossen sein sollte, was ist seit dem Baubeginn auf der Baustelle geschehen?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die derzeitigen Planungen des Bauträgers zum zeitlichen Ablauf des Baugeschehens aussehen? Wann soll das Bauprojekt abgeschlossen sein?

4. Wie gedenkt das Bezirksamt damit umzugehen, dass offensichtlich schon seit längerer Zeit auf der Baustelle Stillstand herrscht?

5. Wird von Seiten des Bauträgers an den bisherigen Planungen zum Bau von Wohnungen, eines Hotelkomplexes, von Einkaufsmöglichkeiten, von Spiel- und Grünflächen festgehalten oder gibt es Änderungen in den Planungen und wenn ja, welche?

6. Wann ist damit zu rechnen, dass der Uferweg auf der Höhe der Baustelle wieder öffentlich zugänglich ist?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Hierzu teilt die Vorhabenträgerin mit:

Die Baugrubenarbeiten sind – mit Ausnahme weniger verbleibender Erdaushubarbeiten und Arbeiten zur Vorbereitung der Übergabe an den (nachfolgenden) Auftragnehmer Rohbau – fast vollständig abgeschlossen. In den ersten beiden Quartalen 2023 wurde der Erdaushub bis zu
einer Tiefe von 26,5 Meter Normalhöhennull (NHN) abgeschlossen (dies entspricht ca. 9 Meter unterhalb der Geländeoberkante). Das ausgehobene Erdreich wurde abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Auch wurden die Fräserarbeiten an der Schlitzwand bis zu diesem Aushubniveau erledigt. Darüber hinaus wurde die Erneuerung des Trägerbohlwandverbaus auf dem rückwärtigen Flurstück 146 vorbereitet und vergeben. Diese Arbeiten wurden in der vergangenen Woche abgeschlossen. Die Wasserhaltung wird engmaschig kontrolliert und notwendige Pumparbeiten wurden fortgesetzt. Kleinere undichte Stellen wurden beseitigt.

Zu 2.
Hierzu teilt die Vorhabenträgerin mit:

Die Arbeiten zur Herstellung der Baugrube, die mit der Herstellung der Sauberkeitsschicht für die Bodenplatte abgeschlossen werden, sind von den eigentlichen Hochbauarbeiten, die mit dem Rohbau der Untergeschosse beginnen, abzugrenzen. Nach der Fertigstellung der Baugrube sind insgesamt 48 Monate für die kompletten Hochbauarbeiten veranschlagt, wobei ein zeitlicher Puffer von 8 Monaten eingeplant ist.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurde bisher folgender Leistungsstand erreicht bzw. sind die damit verbundenen Arbeiten abgeschlossen:

  • - Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung, Kampfmittelberäumung
  • - Erdaushub (fortlaufend, wiederkehrend) einschließlich der fachgerechten Entsorgung des Erdreichs (vollständige Dekontaminierung)
  • - Trägerverbau, Schlitzwandarbeiten
  • - Einbringung der Dichtsohle
  • - Einbringung der 89 Großbohrpfähle (15 m lang, Durchmesser 1,20 m) und der Auftriebssicherung (ca. 1.000 Gewi-Pfähle, 10 bzw. 16 m lang)
  • - Aussteifung der Baugrube: Aussteifungs- und Verankerungsarbeiten
  • - Dichtigkeitsprüfung und Wasserhaltung (fortlaufend)

Neben dem verbleibenden Erdaushub sind noch folgende Leistungen zur Fertigstellung der Baugrube zu erbringen:

  • - restliche Schlitzwandbegradigung (< 20 %)
  • - Kappen der KPP-Pfähle
  • - Vorbereitung und Übergabe der Baugrube an den Auftragnehmer Rohbau

Zu 3.
Hierzu teilt die Vorhabenträgerin mit, dass sich der weitere Bauablauf wie folgt gestaltet: Nach Abschluss der Baugrubenarbeiten folgen die Arbeiten für den Rohbau der Untergeschosse, wobei die Bodenplatte für die Rohbauarbeiten eine Bauzeit von ca. 6 Monaten in Anspruch nehmen wird. Im Anschluss beginnt der eigentliche Hochbau. Das Bauvorhaben wird planmäßig zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Zu 4.
Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage IX/0284 dargelegt, hat die Vorhabenträgerin sich vertraglich verpflichtet, die Baumaßnahmen bis spätestens Ende 2027 abzuschließen.

Hierzu teilt die Vorhabenträgerin mit:

Auf der Baustelle werden fortlaufend Arbeiten durchgeführt (siehe zu 1.), wenngleich die Aktivitäten im Augenblick reduzierter sind. Vor der Vergabe des Rohbaus der Untergeschosse wurde im Hinblick auf die stark gestiegenen Baukosten das Optimierungspotenzial der Planung aus statischer und energetischer Sicht geprüft, dies auch vor dem Hintergrund der gestiegenen energetischen Anforderungen und des sich verändernden Marktumfeldes.

Zu 5.

Hierzu teilt die Vorhabenträgerin mit:

Ja, alle geplanten Nutzungsarten werden realisiert. Bei der in zu 4. erwähnten Optimierungsprüfung des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin wurde festgestellt, dass das Produkt mit geringfügigen Anpassungen den gegenwärtigen Anforderungen für eine erfolgreiche Marktansprache entspricht.

Zu 6.
Die Vorhabenträgerin hat sich vertraglich verpflichtet, die Baumaßnahmen bis spätestens Ende 2027 abzuschließen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird der Uferwanderweg wieder durchgängig nutzbar sein. Sollten die Hochbaumaßnahmen früher abgeschlossen sein, wird der Weg vor dem o. g. Zeitpunkt freigegeben werden.

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