Bauvorhaben der degewo in Hessenwinkel

Schriftliche Anfrage VIII/1382

Laut Pressemitteilung der degewo vom 20.12.2020 wird mit dem Bau von 35 Mehrfamilienhäusern in Hessenwinkel begonnen.

  1. Ist dem Bezirksamt die Pressemittteilung der degewo bekannt?
  2. Sind dem Bezirksamt die Planungen für das Bauvorhaben der degewo bekannt bzw. gibt es beim Bauvorhaben Abweichungen oder Ausnahmen von der Festsetzung des Bebauungsplans XVI-58?
  3. Wann wurde ein Bauantrag gestellt und wann wurde der Bauantrag genehmigt?
  4. Konnten mit der degewo Vereinbarungen im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung getroffen werden bzw. wie hoch ist der Anteil an Sozialwohnungen?
  5. In der Pressemitteilung der degewo wird mitgeteilt, dass Wohnungen für 400 Familien entstehen sollen, woraus sich die Frage ergibt, wie und in welchem Umfang die degewo an den sich daraus ergebenden Kosten für die Infrastruktur beteiligt ist (u. a. Schule und Kita)?
  6. Da das Bebauungsplanverfahren gut 15 Jahre zurückliegt und inzwischen viele neue Anwohner/ -innen nach Hessenwinkel gezogen sind, ergibt sich daraus die Frage, wie die Anwohner/ -innen in geeigneter Weise über das Bauvorhaben durch das Bezirksamt oder die degewo informiert werden?

gestellt am 22.01.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 19.02.2021

Ist dem Bezirksamt die Pressemittteilung der degewo bekannt?

Ja, diese Meldung ist dem Bezirk bekannt.

Sind dem Bezirksamt die Planungen für das Bauvorhaben der degewo bekannt bzw. gibt es beim Bauvorhaben Abweichungen oder Ausnahmen von der Festsetzung des Bebauungsplans XVI-58?

Ja, die Planungen für das Bauvorhaben sind dem Bezirk bekannt.

Am 14. Dezember 2018 wurde der Neubau eines Mehrfamilienhauses (35 Wohneinheiten) mit Tiefgarage (zehn Stellplätze), WA 1 genehmigt. Baubeginn war der 1. Dezember 2020.

Am 14. Dezember 2020 wurde für WA 5D eine Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossfläche erteilt.

Am 18. Dezember 2020 gingen in der Bauaufsicht drei Bauanträge ein:

  • Errichtung von 18 Mehrfamilienhäusern (182 Wohneinheiten) und 113 Kfz-Stellplätzen,
    Baufeld 2a/ WA 2; Haus 1 bis 18
  • Errichtung von acht Mehrfamilienhäusern (90 Wohneinheiten) und 14 Kfz-Stellplätzen
    Baufeld 2b/ WA 3A + 3B; Haus 19 bis 26
  • Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern (79 Wohneinheiten) und 40 Kfz-Stellplätzen,
    Baufeld 3/ WA 5D; Haus 27 bis 33

Im Rahmen dessen sind geringfügige Überschreitungen der Baugrenze durch Balkone und einen Einwurfschacht gemäß § 23 Absatz 3 BauNVO beantragt.

Für das Baufeld 3 wurde eine Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Geschossfläche im allgemeinen Wohngebiet WA 5D um 8% erteilt, um das städtebauliche Gestaltungskonzept der allgemeinen Wohngebiete WA 2 und WA 3A und WA 3B unter Verwendung des entsprechenden Wohngebäudetyps im WA 5D weiterzuführen.

Als Ausgleich erfolgen zusätzliche Baumpflanzungen und eine extensive Dachbegrünung auf nicht genutzten Flachdächern.

Darüber hinaus gingen drei Anträge auf Befreiung für die Anordnung von Fahrradstellplätzen und einen Müllplatz außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gemäß dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtprojekt ein. Die Prüfung der Bauanträge und Anträge auf Befreiung ist noch nicht abgeschlossen.

Wann wurde ein Bauantrag gestellt und wann wurde der Bauantrag genehmigt?

Siehe Antwort auf die vorangegangene Frage

Konnten mit der degewo Vereinbarungen im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung getroffen werden bzw. wie hoch ist der Anteil an Sozialwohnungen?

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich unmittelbar gegenüber ihrem Gesellschafter, dem Land Berlin, im Rahmen der Kooperationsvereinbarung verpflichtet, bei allen Neubauvorhaben mit Baubeginn ab den 1. Juli 2017 grundsätzlich mindestens einen Anteil von 50% für den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau anzubieten. Dabei sind in begründeten projektbezogenen Fällen Ausnahmen zulässig. In den genannten drei Bauanträgen ist vonseiten der degewo allerdings ein Anteil von über 50% an geförderten Wohnungen geplant.

In der Pressemitteilung der degewo wird mitgeteilt, dass Wohnungen für 400 Familien entstehen sollen, woraus sich die Frage ergibt, wie und in welchem Umfang die degewo an den sich daraus ergebenden Kosten für die Infrastruktur beteiligt ist (u. a. Schule und Kita)?

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-58. Dieser wurde am 15. Juni 2006 festgesetzt und ist am 7. Juli 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 665 verkündet worden. Das erst seit 2014 zu beachtende Berliner Modell der kooperativen Baulandgewinnung kam bei diesem Planverfahren nicht zur Anwendung. Die degewo hat sich aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mittels eines städtebaulichen Vertrags zur Schaffung von 60 Kitaplätzen und 800 m² öffentlicher Spielplatzfläche verpflichtet. In einem Nachtrag wurde 2018 anstelle einer Herstellung eine Kostenbeteiligung für 60 Kitaplätze in einer 100 Plätze zählenden Kita vereinbart, die vom Bezirk (Serviceeinheit Facility Management) im Ortsteil Rahnsdorf errichtet wurde (auf dem Schulgelände in den Püttbergen).
Die Betriebserlaubnis für die Kita wurde 2015 erteilt.
Der Bezirk ist (in diesem Fall) selbst verpflichtet, die notwendigen Grundschulplätze zu schaffen. Der Schulplatzbedarf und der Bedarf an sonstiger sozialer und grüner Infrastruktur, der aus dem geplanten Bauvorhaben resultiert, ist in die bezirklichen Planungen des Sozialen Infrastrukturkonzepts, den Schulentwicklungsplan und den Kitaentwicklungsplan eingeflossen.
Auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages baut die degewo eine neue Planstraße und erneuert Teilstücke der Fahlenbergstraße und der Wolfgang-Steinitz-Straße, die danach in öffentliches Eigentum übergehen.

Da das Bebauungsplanverfahren gut 15 Jahre zurückliegt und inzwischen viele neue Anwohner/ -innen nach Hessenwinkel gezogen sind, ergibt sich daraus die Frage, wie die Anwohner/ -innen in geeigneter Weise über das Bauvorhaben durch das Bezirksamt oder die degewo informiert werden?

Die Öffentlichkeitsinformation obliegt der degewo. Dass diese Selbstverpflichtung von der degewo ernst genommen wird, zeigt sich beispielsweise auch an der Pressemeldung, die dem Fragesteller bekannt ist. Vor Ort informiert die degewo seit Dezember 2020 neben einem Bauschild auch per Bauzaunbanner über das Vorhaben. Über eine dort kommunizierte E-Mailadresse können interessierte Anwohnende Fragen an die degewo richten. Die Anwohnenden der Seniorenresidenz, die an das Baufeld des 1. Bauabschnitts angrenzt, hat die degewo durch Anschreiben und Hausaushänge im Dezember 2020 über die dort beginnenden Bauarbeiten informiert.
Darüber hinaus hat die degewo mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 einen weiten Akteurskreis direkt angeschrieben und zu einer digitalen Informationsveranstaltung am 28. Januar 2021 eingeladen. Die weitere Anwohnerschaft wird mit einem ausführlichen Informationsflyer informiert, der per Postwurfsendung im Februar 2021 verteilt wird.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1382