Beabsichtigt das Immobilienunternehmen Heimstaden die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen?

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0733 vom 03.04.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Hat das Bezirksamt eine Übersicht über Wohnhausbestände des Immobilienunternehmens Heimstaden in Treptow-Köpenick und, wenn ja, wo befinden sich diese Wohnhäuser (bitte mit Adresse aufführen)?

2. Hat das Immobilienunternehmen Heimstaden für seine Wohnhäuser im Sinne einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Anträge auf Abgeschlossenheit beantragt und, wenn ja, für welche Wohnhäuser und in welchem Monat wurde der Antrag / wurden die Anträge gestellt?

3. Wurden von dem Immobilienunternehmen Heimstaden für Wohnhäuser Teilungserklärungen beantragt und, wenn ja, wann wurden diese für welche Wohnhäuser positiv beschieden?

4. Wurden auf Basis der Teilungserklärungen Einträge ins Grundbuch vorgenommen und, wenn ja, in welchem Zeitraum?

5. Liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Zwangsräumungen seit 2020 in den Wohnhäusern des Immobilienunternehmens Heimstaden vor?

6. Hat das Bezirksamt Informationen über Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung in den Wohnhäusern des Immobilienunternehmens Heimstaden und, wenn ja, welche?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Frage kann durch das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick nicht beantwortet werden. Grundsätzlich besteht die technische Möglichkeit, bei genauer Eigentümerbezeichnung über eine sogenannte Inverssuche im Liegenschaftskataster, die Anzahl der im Eigentum einer konkret benannten Gesellschaft befindlichen Flurstücke zu ermitteln. Diese Inverssuche ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Mit Datum vom 24.06.2018 ist das neue Berliner Datenschutzgesetz in Kraft getreten (GVBl. Nr. 16 vom 23.06.2018, S. 418). §15 Abs. 1 regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden.

Zu 2.
Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung werden im Fachverfahren der elektronischen Baugenehmigung eBG erfasst. Es ist kein entsprechender Vorgang erfasst, bei dem „Heimstaden“ ein Vorgangsbeteiligter war.

Zu 3. und 4.
Keine bezirkliche Zuständigkeit (liegt beim Grundbuchamt).

Zu 5.
Gemäß Zielvereinbarung der Sozialen Wohnhilfen, werden im Rahmen der Datenerhebung keine Namen von Wohnungsunternehmen statistisch erfasst, sodass die Fachstelle Soziale Wohnhilfe hier keine valide Aussage treffen kann.

Zu 6.
Es gibt derzeit keinen bekannten zweckentfremdungsrechtlich relevanten Leerstand von Wohnraum in Häusern des Immobilienunternehmens Heimstaden.

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