Berliner Bezirke an den Erlösen der Stromproduktion von Windenergieanlagen beteiligen

Antrag, interfraktionell mit SPD und B'90Grüne


Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke, in denen in Zukunft Windenergieanlagen geplant und gebaut werden, an den Erlösen beteiligt und damit unmittelbar davon profitieren können.

Begründung:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht in §6 eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Anlagenbetreiber vor. Berlin als Stadtstaat ist jedoch selbst die größte Kommune Deutschlands und damit Profiteur dieses Gesetzes. Die Diskussionen um große Windenergieanlagen zeigen jedoch, dass die mit 150m bis 200m großen Windenergieanlagen bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung kritisch gesehen werden. Hinzu kommt, dass bis auf Charlottenburg-Wilmersdorf ausschließlich Außenbezirke, laut der vorliegenden Potenzialanalyse der Senatsverwaltung für Energie, betroffen sind, was folglich zu einer weiteren Debatte Innen- vs. Außenstadt führt. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass durch die finanzielle Beteiligung der Bezirke die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wie ein Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg unterstreicht. Denn dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wenn es eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Windenergieanlagen gibt.

 

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender
wohlfeil@linksfraktion-tk.de

Drucksache:IX/0704

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