Beteiligungsverfahren - Verkehrsberuhigung Edisonstraße

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0554 vom 22.09.2023 des Bezirksverordneten Christian Kerntopf – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

Am 13. Februar 2018 fand eine Einwohner /-innenversammlung zur Neugestaltung der Edison-, Siemens- und Spreestraße statt. Anschließend bestand bis 14.03.2018 die Möglichkeit, über meinberlin.de Ideen für eine (Neu-)gestaltung der genannten Straßen vorzuschlagen. Nach Abschluss monatelanger Bauarbeiten auf der Edisonstraße wurde jetzt deutlich, dass die Ideen der Einwohner /-innen vom Senat nicht weiter berücksichtigt wurden. Das Bezirksamt war in das Beteiligungsverfahren involviert.

1. Wie bewertet das Bezirksamt das Ergebnis der Bauarbeiten in der Edisonstraße unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens von 2018?

2. Wurde der Bezirk durch das Land nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens in die weitere Planung der Arbeiten eingebunden und, wenn ja, auf welche Weise?

3. Welche Schlüsse und ggf. Konsequenzen zieht das Bezirksamt für die Teilnahme an künftigen Beteiligungsverfahren, wenn deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit des Bezirkes liegt?

4. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erreichung des Ziels einer Verkehrsberuhigung in der Edisonstraße?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1)

Es gibt keinen originären Sachzusammenhang zwischen dem Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 2018 und der grundhaften Gleisinstandsetzungsarbeiten der BVG im Bereich des selbständigen Bahnkörpers in der Edisonstraße.
Das im Jahr 2018 durchgeführte Beteiligungsverfahren war Bestandteil der durch die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) beauftragten Konkretisierung des Verkehrskonzeptes Schöneweide II. Stufe. In dem hierzu vorliegenden Schlussbericht vom 30.09.2019 wird auf das Ergebnis der Bürgerbeteiligung Bezug genommen.

Das Konzept ist einsehbar unter:
https//www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfzverkehr/projekte-in-planung/verkehrskonzept-schoeneweide/

Für die Edisonstraße wurden zwei mögliche Varianten erarbeitet. Bisher ist im Land Berlin keine Entscheidung zum generellen Umbau der Edisonstraße getroffen worden. Die jetzt durch die BVG erfolgte Sanierung der Straßenbahn-Nord-Süd-Tangente steht der Umsetzung der Variante 1 grundsätzlich nicht entgegen.

Zu 2)

Das Bezirksamt wurde in die Erarbeitung des oben genannten Konzeptes einbezogen.
Das durch die damalige Senatsverwaltung SenUVK geführte Beteiligungsverfahren ruht seit der Präsentation der Ergebnisse. Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestehen dort keine personellen Kapazitäten, um dieses Verfahren wiederaufzunehmen und fortzufahren.

Zu 3)

Die Edisonstraße ist gemäß Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) (aktueller Stand 2023 und Prognose 2030) der Stufe III - örtliche Straßenverbindung - zugeordnet. Mit dieser Zuordnung verbinden sich Zuständigkeiten gemäß des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) sowie Anlage 1 AZG - Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) zwischen der Haupt- und der Bezirksverwaltung. Durch die zuständige Senatsverwaltung sind für StraßIen der Stufe II und III die Vorgaben zur Verkehrsplanung, u.a. zur Querschnittsaufteilung, zu treffen. Dies ist durch die Variantenerarbeitung grundsätzlich erfolgt, allerdings steht eine dezidierte Entscheidung zur Vorzugsvariante aus. Die konkrete Objektplanung der Vorzugsvariante sowie anschließende bauliche Umsetzung des Vorhabens wäre eine bezirkliche Maßnahme. Im Straßen- und Grünflächenamt sind auf absehbare Zeit keinerlei Personalkapazitäten vorhanden, um dieses Vorhaben weiter zu betreiben. Das Straßenbauvorhaben wurde daher bereits vor Jahren aus der bezirklichen Investitionsplanung herausgelöst, so dass für die Umgestaltung des Straßenraumes der Edisonstraße außerhalb des Straßenbahnkörpers derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Auch mittelfristig ist nicht davon auszugehen, dass die Maßnahme in die bezirkliche Investitionsplanung wiederaufgenommen werden wird. Grundsätzlich wird das Bezirksamt weiterhin an Beteiligungsverfahren teilnehmen.

Zu 4)

Mit der Verkehrsübergabe der Minna-Todenhagen-Brücke über die Spree 2017 und die im Jahr 2018 aus Mitteln der Lärmminderungsplanung erfolgten Gelbmarkierung der Radstreifen ist bereits eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Edisonstraße erfolgt. Eine weitere "Verkehrsberuhigung” ist aus Sicht des Bezirksamtes am besten im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse des erarbeiteten Verkehrskonzeptes erreichbar. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nur durch die Kontrolle der bis dato schon eingerichteten Verkehrsführung und Beschilderung eine Verkehrsberuhigung bzw. das Heraushalten des Schwerverkehrs ous Oberschöneweide durch die Führung über die Minna-Todenhagen-Straße möglich.  

 

 

 

 

 

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