Entgelterhebung bei Raumüberlassung im Kulturzentrum Alte Schule Adlershof

Kleine Anfrage - KA VII/0737

Welche im Kulturzentrum Alte Schule Adlershof tätigen Vereine unterliegen künftig einer Entgeltpflicht?

Gestellt am: 09.03.2015

Von Hans Erxleben

Beantwortet am: 25.03.2015

Antwort des Bezirksamts

Die Erhebung von Entgelten bei Überlassung von Räumen an Dritte im Bezirk TreptowKöpenick wird durch den Bezirksamtsbeschluss Nr. 339/2009 (Neuregelung von Raumüberlassung an Dritte im Bezirk) vom 02.06.2009 geregelt. Das Bezirksamt (Amt für Weiterbildung und Kultur) prüft derzeit, ob bzw. welche im Kulturzentrum Alte Schule in der Dörpfeldstraße tätigen Vereine etc. künftig einer Entgeltpflicht unterliegen.

Dritte im Sinne der Nutzungs- und Entgeltordnung laut o. g. BA-Beschluss sind nicht: die Bezirksverordnetenversammlung Berlin Treptow-Köpenick, die Fraktionen der BVV, das Bezirksamt und seine Mitglieder, die Bezirksverwaltung, die in den Bezirken aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Beschlüssen der BW oder des Bezirksamtes gebildeten Ausschüsse und Beiräte, die Beschäftigtenvertretungen. Der Bezirk hat dringendes Interesse an der Ergänzung seiner Angebote für die Bürger/innen durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement, so dass zur Förderung desselben auf Entgelterhebung verzichtet werden kann. Dies gilt nicht für politische Parteien.

Die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen für einen Einnahmeverzicht bleibt unberührt. 

Michael Vogel

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