Erdwärme in Wasserschutzgebieten Zone 3b

Antrag

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in Berlin in Wasserschutzgebieten der Zone 3b die Nutzung von Erdwärme über Tiefenbohrungen prinzipiell möglich ist.


 

 

Begründung:

Im Bundesland Berlin sind im Gegensatz zum Bundesland Brandenburg Tiefenbohrungen zur Nutzung der Erdrme generell in Wasserschutzgebieten untersagt. Der Bezirk Treptow-Köpenick mit umfangreichen Wasserschutzgebieten ist von dieser Regelung besonders stark betroffen. Somit ist die Nutzung dieser nachhaltigen Form der Energiegewinnung an vielen Standorten nicht möglich. Berlin sollte dem weniger restriktiven Ansatz anderer Bundesländer folgen, um die Nutzung dieser modernen Technologie zu erleichtern und die Umweltziele des Landes zu erreichen

 

Drucksache - VII/1002

Ansprechpartner Tino Oestreich

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