Feste im Luisenhain

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0621 vom 13.11.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. An welche Bedingungen seitens des Bezirksamtes ist eine Genehmigung für ein Fest mit Bühne, Beschallung, Verkaufsständen u. ä. im Luisenhain gebunden und waren diese für das Herbstfest vom 27. bis 29. Oktober 2023 gegeben?

2. Gibt es eine Begrenzung über die Anzahl jährlich stattfindender Veranstaltungen solcher Art im Luisenhain und, wenn ja, welche?

3. Schätzt das Bezirksamt das stattgefundene Herbstfest im Luisenhain (abgesehen vom Wetter) als Bereicherung des bezirklichen Veranstaltungskalenders ein?

4. War das Bezirksamt finanziell oder auch materiell an diesem Herbstfest beteiligt?

5. Gibt es offizielle Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärmbelästigung und, wenn ja, wie reagiert das Bezirksamt drauf?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu1.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Luisenhain keine Festfläche ist. Der Luisenhain steht dem Grunde nach nicht für Veranstaltungen jeglicher Art zur Verfügung. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, ausschließlich die ausgewählten traditionellen Veranstaltungen, die im Ausrichtervertrag mit einem/r Ausrichter/in vereinbart werden, zuzulassen. Grundlage für die Durchführung der bekannten Feste des Bezirks ist der Ausrichtervertrag. Der Vertrag wird nur mit einem/r Ausrichter/in, der/die sich als zuverlässige/r Partner/in erwiesen hat, abgeschlossen.
Außerhalb des Ausrichtervertrages werden keine Veranstaltungen im Luisenhain zugelassen, um den langfristigen Bestand nicht zu gefährden. Jedes Fest hinterlässt Spuren an der Vegetation (u.a. Verdichtung) und Wegeoberflächen. Die Regenerationszeiten zwischen den Köpenicker Festen sind insofern entscheidend für den Bestand des Luisenhains. Für das „Köpenicker Herbstfest“ wurde vom Bezirksbürgermeister schriftlich bestätigt, dass dieses von demselben Ausrichter des Ausrichtervertrages ausgerichtete Fest vom Bezirk ausdrücklich befürwortet wird und im nächsten Jahr Teil des Ausrichtervertrages werden soll.
Notwendig für die Zulässigkeit „Köpenicker Herbstfest“ in 2023 war insofern die Vorlage eines Konzeptes durch den im Ausrichtervertrag beauftragten Ausrichter. Hier wurde insbesondere auf ein familiengerechtes Niveau Wert gelegt sowie auf die nachhaltige Gestaltung der Veranstaltungsfläche. Auch kostenlose Angebote wie z.B. Kinderschminken, wurden am Ort umgesetzt. Weitere Voraussetzungen sind ein Versicherungsschutz (Haftpflicht evtl. auch eine Unfallversicherung) für den Haftungsausschluss wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Zu 2.
Ja, eine Begrenzung der jährlich stattfindenden Veranstaltungen ist durch den Ausrichtervertrag gegeben. Ausschließlich die hierin vereinbarten Feste im bezirklichen Interesse

  • Köpenicker Sommer,
  • Winzerfrühling,
  • Winzersommer

und zukünftig

  • Köpenicker Herbstfest

erhalten eine Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz durch das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Anträge außerhalb des Ausrichtervertrages werden abgelehnt. Die Gründe sind bereits unter Punkt 1. ausgeführt.

Zu 3.
Das vom 27. bis 29.10.2023 stattgefundene Herbstspektakel fand diesjährig zum ersten Mal statt.
Die Veranstaltung soll eine Lücke im Herbst schließen und die Altstadt beleben. Nach Rücksprache mit dem Veranstaltenden war die Veranstaltung erfolgreich, trotz des schlechten Wetters. Das Bezirksamt sieht einer Veranstaltung im nächsten Jahr positiv entgegen. Die Aufnahme als bezirkliches Fest im Ausrichtervertrag soll umgesetzt werden.

Zu 4.
Nein.

Zu 5.
Es gab eine Beschwerde über eine Lärmbelästigung am 27.10.2023, die dem Bezirksamt vorliegt.
Auf diese wurde am 02.11.2023 um 12.34 Uhr durch die Pressestelle verständnisvoll reagiert und zur offenen Kommunikation eingeladen. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter, gab es zudem eine Beschwerde vor Ort, hier wurde die Lautstärke direkt gemindert.

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