Förderung der Jugendarbeit nach §11 des SGB VIII im Bezirk

Karin Kant

Schriftliche Anfrage VIII/0078

  1. Wie sind die Projekte und Jugendfreizeiteinrichtungen nach §11 des SGB VIII (Freie Träger und kommunale Einrichtungen) im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2017 finanziell ausgestattet und in welcher Höhe werden sie in den einzelnen Posten der für 2017 eingereichten Finanzierungspläne finanziert?
    Bitte um tabellarische Darstellung für:
    • Gesamtfinanzierung
    • Anzahl der Personalstellen, getrennt nach Stellen für Sozialpädagogen /-pädagoginnen und Erzieher /-innen
    • Personal in Wochenarbeitsstunden, getrennt nach Sozialpädagogen/-pädagoginnen und Erzieher /-innen
    • Personalmittel
    • Verwaltungskosten
    • Honorarmittel
    • Sachkosten
    • Betriebskosten / Mietkosten
    • Gesamtausgaben
    • Einnahmen
  2. Nach welchen inhaltlichen Ausrichtungen und mit welcher Zielgruppe arbeiten die jeweiligen Projekte und Einrichtungen (Kommunale und Freie Träger) nach § 11 in Treptow-Köpenick?
  3. Wie lauten die in der jeweiligen Zielvereinbarung festgelegten Jahresziele für die einzelnen Projekte und Einrichtungen nach § 11 des SGB VIII für 2017 (Schwerpunktziele)? 
  4. Wie sind die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen?
  5. Welche Projekte und Einrichtungen erhalten gem. §11 des SGB VIII über den Masterplan Integration und Sicherheit (zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationserfahrung) zusätzliche Mittel, in welcher jeweiligen Höhe und mit welcher konkreten Zielsetzung (zusätzliche Angebote, zusätzliche Personal- und / oder Honorarmittel, zusätzliche Sachmittel)?
  6. Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe sind diese zusätzlichen Mittel aus dem Masterplan über das Jahr 2017 hinaus vorgesehen?

gestellt am 09.02.2017

von Karin Kant

Das Bezirksamt antwortet am 30.03.2017

Zu 1.
Siehe Anlage 1

Die Angaben für die Sachausgaben der öffentlichen Jungendfreizeiteinrichtungen wurden aus den Orientierungswerten für 2017 entnommen. Die tatsächlichen kameralen Ausgaben
stehen erst zum Jahresende 2017 zur Verfügung.

Alle Angaben für die Projekte der freien Träger basieren auf den eingereichten und auf die Zuwendungssumme abgestimmten Finanzierungsplänen der Träger.

Zu 2., 3. und 4.
Siehe Anlage 2

Zu 5.
Siehe Anlage 3

Zu 6.
Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil es darüber bisher keine Aussagen der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt.

 

 

 

Schriftliche Anfgrage - KA VIII/0078