Förderung der Jugendsozialarbeit nach §13 (1) des SGB VIII im Bezirk
Schriftliche Anfrage VIII/0079
- Wie sind die Projekte nach § 13(1) des SGB VIII im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2017 finanziell ausgestattet, in welcher Höhe werden sie in den einzelnen Posten der für 2017 eingereichten Finanzierungspläne finanziert?
Bitte um tabellarische Darstellung für:- Gesamtfinanzierung
- Anzahl der Personalstellen
- Personal in Wochenarbeitsstunden
- Personalmittel
- Verwaltungskosten
- Honorarmittel
- Sachkosten
- Betriebskosten / Mietkosten
- Gesamtausgaben
- Einnahmen
- Nach welchen inhaltlichen Ausrichtungen und mit welcher Zielgruppe arbeiten die jeweiligen Projekte nach § 13 (1) in Treptow-Köpenick?
gestellt am 09.02.2017
von Karin Kant
Das Bezirksamt antwortetam 03.04.2017
Zu 1.
Siehe Anlage 1
Zu 2.
Siehe Anlage 2