Grüner Innenhof (Orionstraße / Am Plänterwald)

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0594 vom 23.10.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Nach Auskunft des Bezirksamtes in der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz soll der Orionhof als öffentliche Fläche umgewidmet werden. Die Übertragung des Grundstückes in den Besitz des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes soll mit der "Stadt und Land" über einen Gestattungsvertrag geregelt werden.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der Stand der Gespräche zum Gestattungsvertrag und was soll in diesem Vertrag geregelt werden?

2. Wie sollen im Gestattungsvertrag die zukünftigen Grundstücksverhältnisse geregelt werden? Soll der Gestattungsvertrag die Nutzungsüberlassung des Grundstückes an das Bezirksamt regeln oder soll im Gestattungsvertrag die Übertragung des Grundstückes in das Eigentum des Bezirksamtes vereinbart werden?

3. Wird der Gestattungsvertrag befristet sein und wenn ja, warum und für welchen Zeitraum?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der Gestattungsvertrag wurde bereits ausverhandelt, im Juli 2022 abgeschlossen und besteht wirksam seit Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben in der Galileistraße. Insofern geht es im Weiteren um dessen Umsetzung entsprechend den getroffenen Regelungen. Geregelt ist die Herrichtung des Innenhofes durch die „Stadt und Land“ (Herstellung des verkehrssicheren Zustandes, z.B. Bäume, Spielplatz, Entfernung Wäschespinnen), um die Geeignetheit als gewidmete Grünanlage herzustellen, die Eintragung der Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch für die Erschließung des Innenhofes und die Übergabe des vereinbarten Zustandes an das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zur anschließenden Widmung nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG). Die „Stadt und Land“ bereitet derzeit die erforderlichen Schritte vor. Hierzu wird es demnächst einen gemeinsamen Termin geben. Die Übergabe an das SGA ist für Anfang 2024 geplant.

Zu 2.
Das Eigentum am Innenhof Orionstraße verbleibt bei der „Stadt und Land“. Die Zustimmung zur Widmung des Innenhofes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz wurde im Gestattungsvertrag erteilt. Mit der Widmung gehen Verkehrssicherungspflicht und Pflege / Unterhaltung auf das SGA über; es gelten die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes. Die Erschließungswege werden durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.

Zu 3.
Der Gestattungsvertrag ist nicht befristet.