Grundstück Alt Köpenick 10A

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0466 vom 19.06.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bisher der Rückbauanordnung für die nicht genehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Werbung an der Vorderfassade Alt Köpenick 10A nicht Folge geleistet wurde?

2. Gab es eine Fristsetzung dafür und wie wird das Bezirksamt diese Anordnung durchsetzen?

3. Ist dem Bezirksamt aufgefallen, dass auf der Rückseite des denkmalgeschützten Hauses Alt Köpenick 10A die gleiche Werbung angebracht wurde, die außerdem beim Blick vom Wasser aus auf die Altstadt durchaus einen falschen Eindruck erwecken könnte (s. Foto)?

4. Wie beurteilt das Bezirksamt die teilweise Beseitigung der Hecke an der wasserseitigen Rückseite Alt Köpenick 10A (s. Foto), auch im Rückblick auf das zeitweise Verbot eines wasserseitigen Zugangs zu Alt Köpenick 12, um die dortige Hecke nicht zu gefährden?

5. Wurde die Verlegung von Holzplatten auf dem Grundstück durch das Bezirksamt begutachtet und ggf. als Bodenversiegelung eingestuft und, wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

6. Gab es eine Genehmigung für die Beschneidung des alten Baumes auf dem Grundstück Alt Köpenick 10A und, wenn nicht, welche Konsequenzen sind dann zu erwarten?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Gegen die Anordnung wurde durch den Eigentümer unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Widerspruch eingelegt.

Zu 2.
Siehe Antwort 1 (das Verfahren ist nicht abgeschlossen, die Festsetzung der Anordnung kann erst nach der Erledigung des Widerspruchsverfahrens erfolgen).

Zu 3.
Nach Kenntnis der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde die rückseitige Werbung nach der straßenseitigen Werbung angebracht. Diese Werbung ist aus Sicht der Denkmalschutzbehörden ebenfalls nicht genehmigungsfähig.

Zu 4.
Die Hecke wurde ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung gerodet. Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich vor ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen. Die
Sträucher wurden illegal zurückgeschnitten. Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bringt den Schaden zur Anzeige. Zum Schutz der Strauchfläche wird durch das SGA ein Stabmattenzaun entlang der Grundstücksgrenze aufgestellt. Das Ordnungsamt wurde informiert, um im Rahmen seiner Möglichkeiten dort verstärkt zu kontrollieren.

Zu 5.
Dem Bezirksamt ist dieser Vorgang nicht bekannt, insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Zu 6.
Eine Genehmigung zum Rückschnitt der Eiche im Innenhof des Grundstücks Alt Köpenick 10 A wurde nicht erteilt. Die untere Naturschutzbehörde prüft nun, ob frische Schnittwunden vorhanden sind. Sollte ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung Berlin vorliegen, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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