Grundstück zwischen Glienicker und Mahlower Straße

Kleine Anfrage - KA VII/0723

Ist dem Bezirksamt bekannt, wem das brachliegende Grundstück zwischen Glienicker und Mahlower Straße (gegenüber der Kita) gehört und welche Vorstellungen bzw. Planungen es für die zukünftige Nutzung dieses Grundstücks gibt?

Gestellt am: 02.03.2015

Von Petra Reichardt

Beantwortet am: 12.03.2015

Antwort des Bezirksamts

Bei dem oben beschriebenen Grundstück handelt es .sich um die Flurstücke 525, 311 und eventuell auch 541. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der degewo AG.

Das o.g. Grundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Verbindliehe Bebauungsplanregelungen im Sinne des § 30 BauGB liegen für das zu betrachtende Gebiet nicht vor, folglich bildet§ 34 BauGB die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage.

Die nähere Umgebung, hier der Block zwischen Mahlower Straße und Glienicker Straße, wird durch 4 bis 5-geschossigen Wohnungsbau in Blockrandbebauung geprägt.Da es sich um ein Grundstück in Privateigentum. handelt, obliegt es alleine dem Eigentümer über dessen Verwertung zu entscheiden.

Bislang sind uns keine Planungsabsichten für dieses Areal bekannt.

Rainer Hölmer

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