Grundstücksgrenze "Am Amtsgraben"

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0354  vom 09.02.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – Die LINKE

 


Ich frage das Bezirksamt:

Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um Kontakt mit den Grundstückseigentümern Am Amtsgraben aufzunehmen, damit die Grundstücksgrenze zwischen den Hausnummern Am Amtsgraben 12 und 16 barrierefrei gestaltet wird, da sie bisher für gehbehinderte Menschen, z. B. mit Rollator, ein Hindernis darstellt?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Am Amtsgraben“ stellt kein öffentliches Straßenland (§ 2 BerlStrG) dar. Das Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Treptow-Köpenick kann daher in eigener Zuständigkeit nicht tätig werden. Es wird empfohlen, dass die berechtigte Frage nach Herstellung von Barrierefreiheit durch den Beauftragten des Bezirkes Treptow-Köpenick für Menschen mit Behinderung, ggf. in Zusammenarbeit mit Beirat für Menschen mit Behinderung, mit den betroffenen privaten Grundstücksverwaltungen thematisiert wird.

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