Haushaltsfragen Abteilung Soziales, Gesundheit, Arbeit und Teilhabe

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0501 vom 07.08.2023 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche fünf Haushaltsprodukte sind je Amt jeweils die, die die größten Defizite erwirtschaften? Wie hoch sind die Defizite? Worin bestehen jeweils die Gründe und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind vorgesehen, um eine Verbesserung zu erreichen?

2. Sieht der Haushaltsplanentwurf den Wegfall von Leistungen gegenüber dem laufenden Jahr vor?

3. Ist bei Zuwendungsempfangenden eine tarifliche Anpassung der Gehälter oder bei Honorarkräften ein Inflationsausgleich gewährleistet?

4. Welche Haushaltsrisiken sieht der Geschäftsbereich?

5. Welche Maßnahmen hatte der Geschäftsbereich angemeldet, die keine Berücksichtigung gefunden haben?

 


Hierzu antwortet das Bezirksamt:

Zu 1.

  • Amt für Soziales

Verlust durch Medianbudget nach Normierung (Quelle: Auswertung Budgetierungsergebnisse 2022_2024):
80005 – Generationsspezifische Angebote in Seniorenfreizeitstätten: -1.103.145 €
Der Bezirk betreibt berlinweit die meisten Standorte. Es bestehen hohe Infrastrukturkosten und es wird zusätzliches Personal (§16i) eingesetzt. Als Maßnahme zur Verringerung des Defizites wird der Bereich aktuell vom internen Qualitätsmanagement und Controlling untersucht, um das Produkt wirtschaftlicher zu gestalten. Weiterhin wurde für jeden Standort eine extra Kostenstelle eingerichtet, um eine Vergleichbarkeit herzustellen und um Kostenschwankungen herauszufiltern.
80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: -436.405 €
Es sind keine speziellen Gründe bekannt. Es werden zu wenig Mengen im Verhältnis zum eingesetzten Personal und im Vergleich mit den anderen Bezirken erbracht. Als „kleines“ Sozialamt im Vergleich zu anderen Sozialämtern fließen anteilig mehr Overheadkosten in das Produkt. Derzeit sind keine Maßnahmen zur Verbesserung geplant.
78407 – Leistungen der Grundsicherung: -305.280 €, siehe 80013
79077 - T-Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen: -266.195 €, siehe 80013
80921 – Unterbringung zur Beseitigung von Obdachlosigkeit, -150.148 €, siehe 80013

  • Gesundheitsamt

Im Gesundamt sind dies aktuell die folgenden fünf Produkte:
1. Impfungen (Defizit in Höhe von knapp 27 T€, Stand Juni 2023)
2. Impfberatungen (Defizit in Höhe von knapp 40 T€, Stand Juni 2023)
3. Gutachten im sozialpsychiatrischen Bereich (Defizit in Höhe von knapp 38 T€, Stand Juni 2023)
4. Hilfen für behinderte Kinder (Defizit in Höhe von knapp 29 T€, Stand Juni 2023)
5. ordnungsbehördliche Bestattungen (Defizit in Höhe von knapp 25 T€, Stand Juni 2023)
Es bestehen diesbezüglich die folgenden Begründungen und Maßnahmen:

1. Zum 01.06. wurde eine Impf-Ärztin im Gesundheitsamt eingestellt, ihre Aufgabe ist ausschließlich die Förderung von Impfungen im Bezirk und die Durchführung entsprechender Impf-Kampagnen. Bereits jetzt zeigen sich erste Ansätze, dass diese Maßnahme die Menge der erwirtschafteten Produkte maßgeblich zum Positiven verändert.

2. s. oben unter 1.

3. Unter dem entsprechenden Produkt werden sowohl Gutachten nach dem PsychKG als auch Wohnfähigkeitsgutachten des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfasst; letztere Gutachten sind bedeutend zeitaufwändiger. In Treptow-Köpenick kommen die Wohnfähigkeitsgutachten aus Gründen der historisch gewachsenen Zusammenarbeit (insb. mit dem Amtsgericht) besonders häufig vor. Dadurch wird mehr Arbeitszeit für die Erstellung der Gutachten benötigt und die Mengen sind im Bezirksvergleich geringer.
Diese Tatsache und eine mögliche gerechtere Erfassung wird vom Gesundheitsamt im Rahmen der Produktmentorenrunde thematisiert werden.

4. Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss darauf, wie viele Kinder mit Behinderungen Leistungen in Anspruch nehmen und kann somit die entsprechenden Mengen nicht direkt beeinflussen. Gleichwohl werden aktuell die dem Produkt zu Grunde liegenden Prozesse im Rahmen der internen monatlichen Gespräche zur Kosten-Leistungsrechnung im Hinblick auf Optimierungen (insb. auch in Bezug auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen) überprüft.

5. Dieses Produkt kann nur abgerechnet werden, wenn Bürger/innen versterben und keine Angehörigen vorhanden oder ermittelbar sind, die verpflichtet sind die Bestattungskosten zu übernehmen. Dementsprechend hat das Gesundheitsamt keinerlei Möglichkeiten die Mengen im Rahmen dieses Produkts zu beeinflussen.

 

Zu 2.

  • Amt für Soziales

Nein.

  • Gesundheitsamt

Dies ist aktuell nicht der Fall. Sollten jedoch auf Grund der Haushaltslage Stellennachbesetzungen abgelehnt werden, wird dies der Fall sein.

 

Zu 3.

  • Amt für Soziales

Ein pauschaler Inflationsausgleich findet weder bei Zuwendungsempfänger/innen noch bei Honorarkräften statt. Die vom Amt für Soziales geförderten Zuwendungsempfänger/innen sind nicht an den TV-L gebunden, zahlen an die Projektmitarbeitenden zum Teil „Haustarif“ bzw. orientieren die
Gehaltszahlungen an den TV-L. Die Haushaltsplanung 2024/2025 wurde so sparsam wie möglich veranschlagt, da aus dem Produktbudget und dem Planungsbedarf bereits ein Fehlbedarf von rund 182.000 € besteht. Bei den Personalkosten der Zuwendungsprojekte sind die zu erwartenden Tariferhöhungen nicht berücksichtigt. Ggf. muss die zentrale Tarifmittelvorsorge bei der Hauptverwaltung in Anspruch genommen werden, wenn der Träger dies beantragt. Die Ansätze bei den Zuwendungsprojekten sind gegenüber den Ansätzen des laufenden Haushaltsjahres nur dann angepasst worden, wenn notwendige Sachkostenerhöhungen bereits in der Planung bekannt waren.
Honorare: Die Ansätze der Titelgruppe 427 – Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter – (Nr. 8.4 Satz 2 AV § 17 LHO) dürfen die Ansätze des Haushaltsjahres 2023 nur überschreiten, wenn die Honorare in verbindlichen Honorarordnungen im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten bzw. aufgrund einzelfallspezifischer Regelungen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen erhöht worden sind oder auf Grund gesetzlicher Regelungen
voraussichtlich ein zusätzlicher Bedarf zwingend zu erwarten ist; die Erhöhungen sind unter Angabe der Rechts- und Kalkulationsgrundlage im Einzelfall zu begründen. Somit ist eine tarifliche Anpassung der Honorare nicht möglich.

  • Gesundheitsamt

Im Gesundheitsamt werden zuständigkeitshalber keinerlei Zuwendungen erteilt bzw. bearbeitet.

 

Zu 4.

  • Amt für Soziales

Die Ansätze der Personal- und Sachausgaben werden aus den Budgets der Transferprodukte gespeist, da die meisten Verwaltungsprodukte ein Budget unterhalb der Ist-Ausgaben und somit ein Defizit ausweisen. Weiterhin werden auch defizitäre Produkte wie z.B. 80005 – Seniorenbezogene Angebote der Bezirke in Seniorenfreizeitstätten (Kiezklubs) oder die Produkte für die freiwilligen sozialen Leistungen (Zuwendungen für Projekte freier Träger) aus den
Stückkostenvorteilen bei der Eingliederungshilfe (EGH) verstärkt. Diese betragen ca. 3.850.000 € und werden im EGH-Titel 67133 im Kapitel 3915 unterveranschlagt. Hier besteht ein Risiko, wenn die auf Basis 2022 errechneten Stückkostenvorteile nicht realisiert werden können, d.h., dass die Produkte keine Gewinne mehr erzielen oder sich die Zuweisungsmodalitäten ändern (z.B. Ist- Kosten-Budgetierung).
Mit den BA-Beschlüssen 173/22, 224/22 und 276/23 wurde zugestimmt, dass das Amt für Soziales insgesamt 34 zusätzliche Stellen besetzen kann. Für diese zusätzlichen Stellen sind Personalausgaben in Höhe von 2.080.000 € erforderlich, die dem Amt für Soziales jedoch im Eckwert nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Der tatsächliche Mehrbedarf konnte nur zum Teil aus dem zu erwartenden Stückkostenvorteil in der Eingliederungshilfe ausgeglichen
werden. Das bedeutet, dass nicht alle zu planenden Personalausgaben in den Ansatz gestellt werden konnten. Der Ansatz bei den Personalkosten musste in 2024 deshalb um 850.000 € abgesenkt werden. Die Personalkosten könnten trotzdem ausreichend sein, wenn nicht alle Stellen sofort ab Januar 2024 besetzt werden können. Hier besteht somit ebenfalls ein Risiko.

  • Gesundheitsamt

Risiken im Hinblick auf die Einhaltung der Haushaltsplanvorgaben bestehen darin, dass der aktuell im Raum stehende Eckwerte-Beschluss für das Gesundheitsamt zur Finanzierung sowohl des Stellenplans als auch der aktuell tatsächlich besetzten Stellen nicht ausreichend ist.

 

Zu 5.

  • Amt für Soziales

Keine.

  • Gesundheitsamt

Wie bereits oben unter 4. dargestellt, sind bereits die aktuell besetzten Stellen nach dem im Raum stehenden Eckwerte-Beschluss nicht ausfinanziert.

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