Industriemuseum

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. SchA IX/0457 vom 07.06.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Seit wann plant das Bezirksamt den Bau eines Industriemuseums auf der Brache Johann-Kraatz-Straße?

2. Welche Ideen oder Absichten gab es vorher zur Nutzung dieses Grundstücks?

3. Ist die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der ehemaligen AEG-Kantine durch die WiFö der einzige Grund davon Abstand zu nehmen?

4. Hätte eine Verlängerung der Zweckbindungsfrist auf 20 Jahre Einfluss auf diese Entscheidung bzw. wie hoch müsste die Zweckbindungsfrist dafür sein?

5. Wurden Fördermittel und ggf. weitere finanzielle Mittel für den Ausbau der ehemaligen AEG-Kantine beantragt und genehmigt?

6. Aus welchen "Töpfen" wurden die Machbarkeitsstudie und das historische Baugutachten bezahlt?

7. Welche Chancen hat das denkmalgeschütze Gebäude jetzt für eine Sanierung?

8. Wurde mittlerweile der Eigentümer vom Bezirksamt darüber informiert, dass man vom Ausbau der ehemaligen AEG-Kantine Abstand genommen hat und einen Neubau für ein Industriemuseum an anderer Stelle plant?

9. Werden die Forschungsergebnisse des Industriesalons und die täglichen Erfahrungen mit Besuchenden vor Ort bei der Gestaltung und Betreibung des Industriemuseums einbezogen und auf welche Weise soll das ggf. geschehen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Nachdem die Gespräche mit der Wilms AG im Spätsommer 2022 nicht im Interesse des Bezirkes gelaufen sind, haben die bezirklichen Beteiligten intensiv über Alternativen zur Ermöglichung des Projektes gesucht. Weil der Bezirk das Projekt nicht aufgeben möchte, wird aktuell intensiv nach Alternativen gesucht. Eine Alternative könnte der Neubau eines Museums auf einem landeseigenen Grundstück in der unmittelbaren Nachbarschaft sein. Diese Variante wird aktuell unter Einbindung anderer Fachämter geprüft. Ein Neubau wäre wohl auch förderfähig. Geprüft wird parallel auch die Unterbringung in einem anderen Bestandsgebäude am Standort, der sich im Privateigentum befindet. Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

Zu 2.
Es gab bisher keine konkreten Nutzungsabsichten.

Zu 3.
Ja.

Zu 4.
Die Dauer der Zweckmittelbindungsfrist ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass der Eigentümer nach 15 Jahren bereits eine ortsübliche Miete verlangen wird und diese ortsübliche Miete anhand des mit Steuergeldern finanzierten sanierten Zustandes berechnen will. Eine Verlängerung der Zweckmittelbindungsfrist auf 20 Jahre ändert daran nichts. Eine Amortisierung der Investitionen ist keinesfalls nach 20 Jahren erreicht. Es ist davon auszugehen, dass eine Amortisierung 50 Jahre dauern würde.

Zu 5.
Es wurden GRW-Mittel beantragt und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in Aussicht gestellt. Durch die zu erwartende Mehrbedarfe aufgrund steigender Baupreise, Inflation, etc. müsste ein entsprechend angepasster Antrag gestellt werden.

Zu 6.
Auf der Grundlage des Museumskonzeptes und deren Flächen hat der Bezirk die Erstellung des Bedarfsprogrammes ausgeschrieben und beauftragt. Es wird aus Bauvorbereitungsmitteln finanziert.

Zu 7.
Entsprechend den Vorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes obliegt es dem Verfügungsberechtigten ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen. Über die Chancen kann der Bezirk keine Aussage treffen.

Zu 8.
Keine offizielle Mitteilung.

Zu 9.
Die sehr ausführlichen Ausarbeitungen zur Machbarkeitsstudie in vier thematischen Broschüren der Arbeitsgemeinschaft des Architekturbüros Prof. Steiner mit Standortanalyse, Museums- und Betreiberkonzept werden Grundlage für das Bedarfsprogramm. Die Machbarkeitsstudie basiert auf einem intensiven Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort und dem Industriesalon. Im Bedarfsprogramm sollen hauptsächlich Raumkonzepte und Gebäudekubaturen betrachtet werden. Der Anspruch an die neue Bebauung ist, dem Ort und seiner Geschichte gerecht zu werden, die fortschrittlichen Gedanken und Ideen der Industrieentwicklung aufzugreifen und neu zu interpretiert. Das Gebäudekonzept soll durch Kubatur und Struktur eine variable Raumgliederung und Gebäudeerweiterungen berücksichtigen und so ein Gebäude für die Zukunft entwickeln.
Das Grundstück wird als offenes Grundstück gedacht und soll eine Zuwegung zwischen FHTW und geplantem Gebäude auf dem benachbarten unbebauten hinteren Grundstück ermöglichen.

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