Informationen über abgeschlossene Abwendungsvereinbarungen an betroffene Mieterinnen und Mieter

Schriftliche Anfrage VIII/1227

  1. Wie werden betroffene Mieterinnen und Mieter - als unmittelbar Betroffene - über Inhalte und Regelungen abgeschlossener Abwendungsvereinbarungen informiert?
  2. Erfolgen die Informationen (möglicherweise im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes) durch das Bezirksamt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist der Hauseigentümer bzw. der Vermieter verpflichtet, seine Mieterinnen und Mieter über die abgeschlossene Abwendungsvereinbarung zu informieren?
  4. Können die abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen von betroffenen Mieterinnen und Mietern beim Bezirksamt eingesehen werden? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht?

gestellt am 15.07.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 31.07.2020

Wie werden betroffene Mieterinnen und Mieter - als unmittelbar Betroffene - über Inhalte und Regelungen abgeschlossener Abwendungsvereinbarungen informiert?

Mieterinnen und Mieter von Grundstücken, zu denen eine Abwendungsvereinbarung geschlossen wurde, werden in der Regel nicht durch das Bezirksamt zu den Inhalten der Abwendungsvereinbarung informiert. Bei den Vereinbarungen handelt es sich um eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellte "Mustervereinbarung" die im Wesentlichen dieselben Inhalte enthalten.

Erfolgen die Informationen (möglicherweise im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes) durch das Bezirksamt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Siehe o. g. Antwort
Zur Information besteht keine Rechtspflicht.
ln der Regel werden die Mieterinnen und Mieter durch den/die Käufer/in über die Änderung der Eigentumsverhältnisse informiert. Bei der Beantragung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück werden die Mieterinnen und Mieter im Genehmigungsverfahren angehört.

Ist der Hauseigentümer bzw. der Vermieter verpflichtet, seine Mieterinnen und Mieter über die abgeschlossene Abwendungsvereinbarung zu informieren?

Nein.

Können die abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen von betroffenen Mieterinnen und Mietern beim Bezirksamt eingesehen werden? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Betroffene Mietparteien können nach Abschluss der Vorkaufsprüfung nach vorheriger Terminvereinbarung Akteneinsicht im Fachbereich Stadtplanung nehmen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1227