Kein störendes Gewerbe im Ortskern Altglienicke

Antrag

Antrag

 

Kein störendes Gewerbe im Ortskern Altglienicke



Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:


Das Bezirksamt wird ersucht, die, mit den Intentionen des rechtsfestgesetzten Bebauungsplans XV-19 übereinstimmenden Bauabsichten im Rahmen und in den Möglichkeiten (kein störendes Gewerbe) dieses bereits im Amtsblatts veröffentlichen Bebauungsplans zu entwickeln und daher den vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-19-1 VE aufzuheben.


Begründung:

Der auf die Umwandlung in ein Gewerbegebiet abzielende vorhabenbezogene Bebauungsplan steht im Widerspruch zum rechtsfestgesetzten Bebauungsplan XV-19 und ist demzufolge auch nicht aus diesem zu entwickeln. Der über zehn Jahre mit mehreren Bürgerbeteiligungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange entwickelte Bebauungsplan XV-19 hat die Hauptintention der Stärkung und Arrondierung des Ortskerns Altglienicke vorwiegend mit Wohnungsbau und einem Mischgebiet ohne störendes Gewerbe. Aus der Rechtsfestsetzung ergibt sich natürlich auch ein Vertrauensschutz. Diese Zielsetzung ist natürlich auch dem Vorhabenträger bekannt. Ein aus Grundstückserwerb abgeleitete Änderung einer öffentlich rechtlichen Festlegung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern bedeutet auch das städteplanerische Zielsetzungen unterlaufen werden können wenn Schlüsselgrundstücke mit dem Ziel eine andere Zweckbestimmung zu erreichen erworben werden.



Berlin TK, den 23.04.12
Ernst Welters

und

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)