Keine neuen Unsicherheiten für Zufußgehende und Radfahrende auf der Elsenstraße - Tempo 30 bleibt!
Antrag, interfraktionell mit B'90Grüne und SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass auf der Elsenstraße zwischen dem Treptower Park und der Karl-Kunger-Straße weiterhin weiterhin eine ganztägliche Tempo 30-Vorgabe gilt.
Begründung:
Aus der Presse war zu Entnehmen, dass durch den Vorstoß der Senatsverwaltung der o.g. Bereich wieder Tempo 50 ausgewiesen werden soll, weil sich die Luftqualität wieder erheblich verbessert hätte.
In einer PM äußerte sich die Verkehrssenatorin wie folgt: "Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen." (PM vom 02.02.2024: "Die Berliner Luft ist deutlich besser – 34 Tempo-30-Strecken könnten wieder zu Tempo-50-Strecken werden.")
Wir nehmen sie beim Wort und stellen fest, dass es in dem betreffenden Bereich besondere Sicherheitserfordernisse vorliegen, die eine weitere Ausweisung des betreffenden Straßenabschnitts als Tempo 30 notwendig machen.
1. Im unmittelbaren Bereich der Elsenstraße zwischen der Kiefholzstraße und der Unterführung unter dem Bahndamm gibt es zwei Kindertagesstätten (Elsenstraße 25 und Elsenstraße 103). (Bezug zu § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO, sowie zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001, in der Fassung vom 22. Mai 2017.
2. Zusätzlich hat der betreffende Straßenabschnitt angesichts seiner Wegeführung, Bauweise und der bestehenden Verkehrsfrequenz drei wesentliche Gefahrenpotentiale für Zufußgehende und Radfahrende.
- Abbiegende Vorfahrtsstraße Elsenstraße/Einmündung Karl-Kunger-Straße kurz vor und nach einer im engen Takt bedienten Bushaltestelle. Die bestehende Fußgängerquerung durch Häuser und Straßenbäume nur schlecht einsehbar.
- Unter dem Bahndamm zwischen der Kiefholzstraße und der Beermannstraße verjüngt sich die Fahrbahn recht unübersichtlich von vier auf drei Spuren, davon eine Busspur.
- Im gesamten Bereich, und ungeachtet der Gefahrenstellen gibt es (bis auf kurze Bereiche unmittelbar vor den Ampeln an den Kreuzungen mit der Kiefholzstraße und der Straße am Treptower Park) im gesamten Bereich dieser Hauptverkehrsstraße keine Radverkehrsanlage (trotz Mobilitätsgesetzt Para. 43).
Ansprechpartner:
Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender
wohlfeil@linksfraktion-tk.de
Drucksache: IX/0701