Nachfrage zur Beantwortung der SchA IX/0476 vom 04.07.2023 zum ''Bebauungsplan 9-53 (Friedrichshagener Straße 9-53, KWK'')

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0595 vom 24.10.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

Den Medien ist zu entnehmen, dass nunmehr die BUWOG das ehem. Kabelwerk Köpenick neu entwickeln will.

1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass nunmehr die BUWOG, statt bisher die Deutsche Wohnen (Vonovia), das brachliegende Gelände an der Friedrichshagener Straße bebauen und "neu" entwickeln will?

2. Wie ist der aktuelle Stand des B-Planverfahrens und was soll gegenüber dem bisherigen Verfahren neu entwickelt werden?

3. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass an der Salvador-Allende-Straße ein neungeschossiger Büroturm entstehen soll, wenn ja, wie ist das Vorhaben mit dem Denkmalsschutz (Fabrikhallen / Produktionsgebäude, Umfassungsmauer) in Einklang zu bringen?

4. Eine Schadstoffsanierung des Bodens soll laut BUWOG Teil des Vorhabens sein, wie groß sind die Schadstoffbelastungen des Bodens und wie umfangreich wird die Sanierung des Bodens sein?

5. Werden die geplanten Miet- und Eigentumswohnungen nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung entstehen und wie viele Eigentumswohnungen sind in Planung?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Projektentwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-53 erfolgt aktuell durch Vonovia mit ihrer Tochtergesellschaft Buwog als hauseigenem Projektentwickler.

Zu 2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im November/Dezember 2020 und die frühzeitige Behördenbeteiligung im September/Oktober 2021 statt. Im Frühjahr 2023 erfolgte eine mehrmonatige Umstrukturierungsphase des neuen Projektentwicklers. Aktuell wird das bisherige städtebauliche Konzept unter Zugrundelegung der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der Entwicklungsabsichten der Buwog überprüft. Zu relevanten Themen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren findet zudem derzeit ein fachlicher Austausch mit anderen Fachbehörden statt. Daher kann noch nicht mitgeteilt werden, was sich gegebenenfalls gegenüber dem Projektstand, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht wurde, verändert.

Zu 3.
Ja, im Entwurf des Bebauungsplans ist ein neungeschossiges Gebäude an der Salvador-Allende-Brücke Ecke Friedrichshagener Straße vorgesehen. Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt gegen diese Planung keine Einwände, da der Standort keine relevanten Sichtachsen oder die Wahrnehmung des Denkmals beeinträchtigt. Auch wurde der räumliche Abstand von den zu erhaltenden Fabrikgeschossbauten in diesem Fall als ausreichend bewertet. Die Umfassungsmauer ist Bestandteil des Denkmalensembles und ist in allen Planungen grundsätzlich zum Erhalt vorgesehen. Bei der Verkehrsplanung wurde in Abstimmung mit den Denkmalbehörden besonderer Wert auf den ungestörten Erhalt der zentralen Zugangssituation mit Pförtnerhäuschen gelegt, so dass die Verkehrserschließung an anderen Stellen erfolgen muss. Demzufolge werden für die verkehrliche Erschließung weitere Öffnungen in der Umfassungsmauer erforderlich. Dabei spielt jedoch die Geschossigkeit des fraglichen Gebäudes keine Rolle.

Zu 4.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind entsprechend der Vornutzungen und Untersuchungskampagnen auf dem Grundstück Bodenbelastungen in den Aufschüttungsschichten und in Hotspotbereichen Grundwasserbelastungen nachgewiesen. Es sind zumindest Quellsanierungen des Bodens (Bodenaustausch) notwendig, um nachhaltig weitere Grundwasserverunreinigungen zu verhindern.
Der Umfang der noch vorzunehmenden Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen wird nach Vorlage konkreter Planungen für die Neubebauung festgelegt.

Zu 5.
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist anzuwenden. Bei dem gegenwärtigen Verfahrensstand des Bebauungsplans, bei dem zurzeit das städtebauliche Konzept noch in Anpassung ist, können auch seitens des Projektentwicklers zu dem geplanten Anteil an Eigentums-
wohnungen noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.

Verwandte Nachrichten