Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Drs. IX/0656 "Was ist auf dem Siemensgelände Elsen- / Kiefholzstraße geplant?"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0707 vom 29.02.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie groß wird das geplante Büro- und Verwaltungsgebäude gemäß Bauvorbescheid / Antrag auf Baugenehmigung sein (Länge, Breite, Höhe)?

2. Welche weiteren Bauanträge liegen der Bauaufsicht vor, was wurde konkret beantragt?

3. Wie hoch wird die Ausgleichsabgabe für die 19 gefällten Bäume sein und wird die Ausgleichsabgabe für Ersatzpflanzungen eingebracht?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Geplant ist die Errichtung von zwei miteinander in L-Form verbundenen Baukörpern entlang der Heidelberger Straße. Die Höhen der 4- bis 6-geschossigen Baukörper sollen ca. 16,20 m bis 23,50 m betragen.
Die Gesamtkubatur mit einer überbauten Grundstücksfläche von 4.619 m2 (inkl. Fläche der Durchfahrt) und insgesamt rund 23.700 m2 Geschossfläche setzt sich aus zwei Bauteilen zusammen. Bauteil A entlang der Heidelberger Straße springt in mäandrierender Form vor und zurück und nimmt den Verlauf der Straße sowie den Kreuzungspunkt mit dem Sinsheimer Weg auf. Das 5-geschossige und in Teilbereichen 6-geschossige Bauteil B verläuft parallel zum Grundstück Heidelberger Straße 65-66 (s. dazu auch beigefügte Grafik).

Zu 2.
Neben dem o.g. Vorhaben, Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage an der Heidelberger Straße, gibt es folgende weitere Baugenehmigungsverfahren auf dem Gelände Heidelberger Straße/Elsenstraße:
- Errichtung einer Gebäudeunterfangung auf dem Grundstück Heidelberger Straße 65, 66 zugunsten des vorgenannten Neubaus Heidelberger Straße.
- Für die Revitalisierung des bestehenden ehemaligen Siemensstandortes an der Elsenstraße zu einem Bürogebäude wird in Teilbereichen eine Nutzungsänderung beantragt. Hier ist eine Cafénutzung im Seitenflügel des Erdgeschosses mit ca. 30 Sitzplätzen sowie eine soziokulturelle Nutzung im 1. Obergeschoss vorgesehen.
- Umnutzung des innerbetrieblichen Tagungs- und Konferenzbereichs in eine Versammlungsstätte und brandschutztechnische Ertüchtigungen. Im Erdgeschoss ist die Nutzungsänderung in eine Versammlungsstätte mit mehr als 200 Personen beantragt.

Zu 3.
Die Ausgleichsabgabe nach der Baumschutzverordnung Berlin beträgt 28.900,00 €. Diese wird entsprechend § 6 Absatz 9 der Baumschutzverordnung Berlin für Maßnahmen, die der Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen, verwendet.

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