Nachfragen zur Beantwortung der SchA Drs. IX/0405 "Was ist auf dem Siemensgelände Elsen- / Kiefholzstraße geplant?"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0656 vom 02.01.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wurde inzwischen der beantragte Bauvorbescheid oder ein Bauantrag für ein Büro- und Verwaltungsgebäude sowie eine Tiefgarage genehmigt?
1.1 Wie viele Büroarbeitsplätze sowie Parkplätze und Tiefgaragenstellplätze sind auf dem Siemensgelände geplant?
1.2 Sind weitere Baumaßnahmen auf dem Siemensgelände geplant?

2. Sind von den geplanten Bauvorhaben auf dem Siemensgelände die Baumbestände betroffen und, wenn ja, in welchem Umfang und wird es ggf. Ersatzmaßnahmen geben?

3. Wurde der Antrag auf Verlagerung des Standortes eines Gefahrstoff- und Gewerbeabfalllagers inzwischen genehmigt und, wenn ja, wo wird dieser Standort sein?
3.1 Was wurde konkret beantragt und genehmigt?
3.2 Um welche Gefahrenstoffe (fest, flüssig, gasförmig) handelt es sich und welche Gefahren können von diesen Stoffen ggf. ausgehen?
3.3. Werden die Gefahrenstoffe und der Gewerbeabfall regelmäßig entsorgt und durch wen erfolgt die regelmäßige Kontrolle?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der Vorbescheid Nr. 2023 / 31 für die Errichtung eines Büro– und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage wurde am 15.06.2023 erteilt. Am 14.07.2023 ist der Antrag auf Baugenehmigung im Stadtentwicklunsamt eingegangen. Der Vorgang ist gegenwärtig in Bearbeitung.
Zu 1.1.
Die Planung sieht Büroflächen für 824 Büroarbeitsplätze vor. Der Antragsteller beabsichtigt, 86 Pkw-Stellplätze inkl. 5 Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende in der Tiefgarage zu errichten.
Zu 1.2.
Ja, der Bauaufsicht liegen Anträge zu weiteren Baumaßnahmen vor.

Zu 2.
Für die Errichtung des Gebäudes liegt ein Antrag auf Ausnahmengenehmigung gemäß § 5 Abs. 4 BaumSchVO vor. Auf dem Grundstück wird die Fällung von insgesamt 19 Bäumen beantragt.
Gemäß § 6 Abs. 1 BaumSchVO sind zum ökologischen Ausgleich für die zu fällenden Bäume wahlweise Ersatzpflanzungen zu realisieren oder es ist ein Ausgleichsabgabe zu entrichten. Mit der Ausnahmegenehmigung vom 03.01.2024 verpflichtet sich der Bauherr für die Ausgleichsabgabe.

Zu 3.
Ja, mit Bescheid Nr. 2022 / 2818 wurde die Baugenehmigung am 08.05.2023 erteilt. Die Gefahrstoff- und Gewerbeabfalllager werden in Gebäudenähe zum Entwicklungslabor Siemens aufgestellt.
Zu 3.1.
Beantragt wurde die Verlagerung von Gefahrstofflager und Standort Gewerbeabfall. Dies umfasst die Aufstellung eines neuen Gefahrenstofflagers sowie die Aufstellung von vier Abfallcontainern, Gitterboxen sowie die Umsetzung der vorhandenen Einhausung für Sonderabfallstoffe gemäß Abfallschlüsselnummer für die Zwischenlagerung von Abfallstoffen.
Zu 3.2.
Innerhalb der Container erfolgt die Lagerung von Gefahrstoffen in flüssiger und fester Form. Die gelagerten Stoffe sind entzündlich und brennbar. Eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr ist für die Stoffe nicht erkennbar.
Zu 3.3.
Darüber hat das Bezirksamt keine Kenntnis.

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