Anwendung Vorkaufsrecht in Niederschöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/0717

In der Sitzung der BVV am 15.11.2018 berichtete das Bezirksamt, dass für zwei Grundstücke in Niederschöneweide das Vorkaufsrecht geprüft wird.

  1. Um welche Grundstücke handelt es sich dabei?
  2. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

gestellt am 07.01.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 17.01.2019

zu 1.
Es handelte sich um das Eckgrundstück Brückenstr. 1/Schnellerstr. 128 sowie um das
Grundstück Michael-Brückner-Str. 8.

zu 2.
Beide Verfahren sind abgeschlossen und die Negativzeugnisse wurden erteilt.
Für das Grundstück Michael-Brückner-Straße 8 konnte eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer unterzeichnet werden, in der er sich verpflichtet, die Milieuschutzkriterien einzuhalten.
Für das Grundstück Brückenstr. 1/Schnellerstr. 128 hat sich im Zuge der Prüfung des Vorkaufsrechtes kein geeigneter "Dritter" gefunden. Die für den Bezirk ausgewählten städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben auf Grund ihrer Wirtschaftlichkeitsprüfung Abstand von einem Kauf genommen. Genossenschaften werden vom Senat nicht als geeignete "Dritte" gesehen und bestehende Stiftungen kommen aufgrund ihres Stiftungsgedankens für die Ausübung des Vorkaufsrechtes in der Form nicht in Frage. Auch handelt es sich um kein reines Wohnhaus, sondern das Objekt hat einen hohen Anteil an gewerblicher Nutzung.
Der Eigentümer akzeptierte hier die Abwendungsvereinbarung in geeigneter Form nicht, sodass für dieses Grundstück weder die Ausübung des Vorkaufsrechtes noch die Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung gelungen ist.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0717