Eine Transportbetonanlage An der Wuhlheide 240-244 geplant

Schriftliche Anfrage VIII/0773

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Bezug auf § 4 BlmSchG ein Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Umschlag staubender Schüttgüter und einer Transportbetonanlage auf dem Grundstück An der Wuhlheide 240-244 eingegangen ist?
  2. Wenn ja, wie und in welcher Form ist das Bezirksamt an diesem Verfahren beteiligt und wie ist der Stand des Verfahrens?
  3. Haben bereits (Vor-) Gespräche mit dem Vorhabenträger stattgefunden und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  4. Haben bereits (Vor-) Gespräche mit sonst betroffenen Interessenträgern stattgefunden und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  5. Wurde für das, unter Punkt 1 genannte Vorhaben beim Bezirksamt ein Bau- bzw. Genehmigungsantrag eingereicht?
  6. Wenn ja, was wurde konkret beantragt?
  7. Wo sollen die genauen Standorte der Umschlagstation für Schuttgüter und der Transportbetonanlage sein?
  8. Wie werden im Laufe des Verfahrens die Interessen der angrenzenden Nachbarschaft (Wohnbebauung und Gewerbe) und die Vorgabe des FNP (M2) im Verfahren berücksichtigt?
  9. Wie werden im Laufe des Verfahrens die möglichen Auswirkungen auf die naheliegenden Sport- und Naherholungsgebiete, auf das Verkehrsaufkommen, auf die Luftreinheit durch Staubbelästigung und die Sicherung der Wasserqualität berücksichtigt?

gestellt am 25.02.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 22.03.2019

Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Bezug auf § 4 BlmSchG ein Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Umschlag staubender Schüttgüter und einer Transportbetonanlage auf dem Grundstück An der Wuhlheide 240-244 eingegangen ist?

Ja. Bei der Senatsverwaltung fUr Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist mit Bezug auf § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BimSchG) ein Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Umschlag staubender Schüttgüter und einer Transportbetonanlage auf dem Grundstück An der Wuhlheide 240-244 eingegangen. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat von dem Vorgang zunächst nur durch einen Antrag auf Errichtung einer Uferbefestigung erfahren. Zwischenzeitlich wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Nachfrage auch formal im Verfahren zur geplanten Transportbetonanlage beteiligt.

Wenn ja, wie und in welcher Form ist das Bezirksamt an diesem Verfahren beteiligt und wie ist der Stand des Verfahrens?

Der Antrag auf Uferbefestigung ging im Stadtentwicklungsamt am 14.01.19 ein. Zwischenzeitlich wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Nachfrage auch formal im Verfahren zur geplanten Transportbetonanlage beteiligt.
Gegenwärtig prüfen die zuständigen Ämter im Bezirksamt die eingereichten Unterlagen. Da denkmalrechtliche Belange berührt sind, muss zur denkmalrechtlichen Stellungnahme das Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt hergestellt werden.

Haben bereits (Vor-) Gespräche mit dem Vorhabenträger stattgefunden und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Nein. Der Antragsteller ist mit diesem Vorhaben nicht vorstellig geworden.
Die Absicht eines solchen Vorhabenswar hier unbekannt.

Haben bereits (Vor-) Gespräche mit sonst betroffenen Interessenträgern stattgefunden und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Nein, da das Vorhaben unbekannt war, haben auch keine Gespräche mit Beteiligten oder Betroffenen stattgefunden.

Wurde für das, unter Punkt 1 genannte Vorhaben beim Bezirksamt ein Bau- bzw. Genehmigungsantrag eingereicht?

Für das Vorhaben wurde beim BA Treptow-Köpenick ein Bauantrag eingereicht, der als Bestandteil eines Antragsverfahrens nach BlmSchV (Bundes lmmissionsschutzverordnung) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet und geprüft wird.

Wenn ja, was wurde konkret beantragt?

Wo sollen die genauen Standorte der Umschlagstation für Schuttgüter und der Transportbetonanlage sein?

Antragsgegenstand ist die Errichtung einer Transportbetonanlage mit zugehöriger Rohstofflagerung.
Sie ist als Turmanlage mit einem Silo fUr Zuschlagstoffe und Förderbandbrücke sowie weiteren Bindemittelsilosauf einem Büro- und Technikgebäude geplant. Es ist beantragt, die Transportbetonanlage in einem Abstand von ca. 25 m zur Straße An der Wuhlheide in annähernder Bauflucht rnit dem Tankstellengebäude auf dem Nachbargrundstück (Nr. 242) zu errichten. Die Schüttgutbehälter für die Zuschlagstoffe sind in einem Abstand von kleiner 10 m zum Spreeufer mit neuer Uferbefestigung als Schiffsanleger geplant.

Wie werden im Laufe des Verfahrens die Interessen der angrenzenden Nachbarschaft (Wohnbebauung und Gewerbe) und die Vorgabe des FNP (M2) im Verfahren berücksichtigt?

Der FNP spielt für die Beurteilung des konkreten Vorhabens keine Rolle. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist nach den Kriterien des§ 34 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück An der Wuhlheide 240-244 wird als faktisches Gewerbegebiet gemäߧ 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO eingestuft.
Die Nachbarn haben bereits ihrerseits von dem Vorhaben Kenntnis erlangt und werden sich voraussichtlich privatrechtlich gegen das Vorhaben wenden.

Wie werden im Laufe des Verfahrens die möglichen Auswirkungen auf die naheliegenden Sport- und Naherholungsgebiete, auf das Verkehrsaufkommen, auf die Luftreinheit durch Staubbelästigung und die Sicherung der Wasserqualität berücksichtigt?

Als Genehmigungsbehörde beteiligt die Senatsverwaltung fUr Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowohl die für Geräusch- und Luftemissionen, Gewässer- und Bodenschutz zuständigen Senatsdienststellen als auch die im Bezirksamt Treptow-Köpenick zuständigen Ämter wie das Stadtentwicklungsamt und das Umwelt- und Naturschutzamt, um die genannten Auswirkungen und damit die Zulässigkeil des Vorhabens zu prüfen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0773