Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in Adlershof

Schriftliche Anfrage VIII/1412

  1. Durch wen wurde wann eine Machbarkeitsstudie zum Neubau der JFE beauftragt und wer bezahlt die Studie?
  2. Was ist das Ziel der Machbarkeitsstudie?
  3. Welche Notwendigkeit liegt aus Sicht des Bezirksamtes für eine Machbarkeitsstudie zu Grunde?
  4. Wie werden die Planungsentwürfe, die im Februar 2018 durch das Bezirksamt öffentlich vorgestellten wurden, Planungsentwürfe des Baus der JFE in der Waldstraße / Selchowstraße für die Machbarkeitsstudie einbezogen und sind diese noch aktuell?
  5. Geht das Bezirksamt weiterhin von Baukosten in Höhe von knapp 2 Mio € für den Baukörper aus?
  6. Aus welchen Gründen hat sich der vom Bezirksamt im Februar 2018 genannte Baubeginn 2019/20 auf IV. Quartal 2022 verschoben?
  7. Ab wann werden laut Planung die derzeit durch die JFE genutzten Räume in der Grundschule am Walde für schulische Zwecke benötigt? 
  8. Wie werden die zukünftigen Nutzer der neuen JFE Waldstraße / Selchowstraße - also die JFE in der Grundschule am Walde - frühzeitig in die Planung der neuen Einrichtungen einbezogen?
  9. Für welche konkreten Maßnahmen werden / wurden die Schulplatzgelder des Bauherrn des Bebauungsplangebietes Wasserstadt eingesetzt?

gestellt am 25.02.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 16.03.2021

Durch wen wurde wann eine Machbarkeitsstudie zum Neubau der JFE beauftragt und wer bezahlt die Studie?

Die Machbarkeitsstudie wurde in 2017 durch den Fachbereich Stadtplanung des BA Treptow – Köpenick im Rahmen des Förderprogramms „Aktives Zentrum Dörpfeldstraße“ beauftragt und daraus finanziert.

Was ist das Ziel der Machbarkeitsstudie?

Ziel der Machbarkeitsstudie war es zu klären, ob das geplante Grundstück für den Bau einer Jugendfreizeitstätte geeignet ist.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Bedarfe des Jugendclubs erfasst. Es wurde grundsätzlich geklärt, ob aus baurechtlichen und städtebaulichen Aspekten der für den Jugendclub erforderlich Baukörper auf dem Grundstück errichtet werden kann. In diesem Zusammenhang wurden die Baugrundverhältnisse untersucht und durch das beauftragte Büro erste Entwurfsstudien nebst Grobkostenschätzung erstellt.

Welche Notwendigkeit liegt aus Sicht des Bezirksamtes für eine Machbarkeitsstudie zu Grunde?

Die Machbarkeitsstudie ist für die erforderliche Erstellung des Bedarfsprogrammes erforderlich und bildet zudem die Grundlage für die weitere Planung.

Wie werden die Planungsentwürfe, die im Februar 2018 durch das Bezirksamt öffentlich vorgestellten wurden, Planungsentwürfe des Baus der JFE in der Waldstraße / Selchowstraße für die Machbarkeitsstudie einbezogen und sind diese noch aktuell?

Die Machbarkeitsstudie wurde in 2020 durch den Bedarfsträger (Jugendamt) und den Fachbereich Stadtplanung erneut bestätigt und bildete die Grundlage des Bedarfsprogramms. Das vom Bedarfsträger bestätigte Bedarfsprogramm liegt seit Dezember 2020 vor.

Geht das Bezirksamt weiterhin von Baukosten in Höhe von knapp 2 Mio € für den Baukörper aus?

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf insgesamt 3.400.000 € geschätzt.

Aus welchen Gründen hat sich der vom Bezirksamt im Februar 2018 genannte Baubeginn 2019/20 auf IV. Quartal 2022 verschoben?

Aufgrund der fehlenden Kapazität im Fachbereich Hochbau und der Bereitstellung der benötigten Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt kam es zu einer Verzögerung. Die Beantragung von Mitteln aus dem Programm SIWANA, die ggf. einen früheren Baubeginn ermöglicht hätten, wurden negativ beschieden. Das vom Bedarfsträger bestätigte Bedarfsprogramm liegt seit Dezember 2020 vor und bildet die Grundlage für die erforderlichen Planungsleistungen.

Ab wann werden laut Planung die derzeit durch die JFE genutzten Räume in der Grundschule am Walde für schulische Zwecke benötigt?

Es handelt sich hier nicht um die Grundschule am Walde, sondern um die Filiale der Heide-Schule (09G09). Die Räume werden ab dem Schuljahr 2023/24 benötigt.

Wie werden die zukünftigen Nutzer der neuen JFE Waldstraße / Selchowstraße - also die JFE in der Grundschule am Walde - frühzeitig in die Planung der neuen Einrichtungen einbezogen?

Das Raum- und Funktionsprogramm wird vom Bedarfsträger (Jugendamt) aufgestellt. Die ersten Planungsergebnisse können in Abstimmung mit dem Bedarfsträger vorgestellt werden.
Die Grobplanung der JFE erfolgte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf Grund der vorhandenen JFE. Die Nutzungsbereiche wurden räumlich auf den Neubau übertragen, neue Bereiche für die Gemeinwesenarbeit mitgedacht (Veranstaltungen/Vermietungen) und eine multifunktionale Nutzung beachtet. Die über den langen Zeitraum der Planung wechselnden Besucher*innen der Einrichtung wurden beteiligt und einbezogen. Kinder und Jugendliche haben das noch verwilderte Gelände (neuer Standort) besichtigt und nutzten die Möglichkeit der frühzeitigen Beteiligung bei der Aufteilung der Funktionsräume. Wünsche und Bedarfe der Besucher*innen wurden und werden im Club laufend gesammelt und es gab schon erste Ideen, was die Ausstattung des Jugendclubs betrifft. Beim Tag der offenen Tür 2019 im Grimau Club wurde der endgültige Planungsentwurf vorgestellt (vorher wurde aus 3 Planungsentwürfen der Favorit gewählt). Der Planungsentwurf hängt dauerhaft im Grimau Club und wird durch die Mitarbeiter*innen regelmäßig mit den Kindern und Jugendlichen angeschaut, Ideen werden gesammelt und weiterentwickelt. Seit 2020 verfügt die JFE über den Schlüssel für das noch verwilderte Gelände. Es fanden Erkundungen statt, um eine frühzeitige Identifikation der Besucher*innen zu erreichen. Das Obst der Bäume wurde geerntet und in einer Backaktion genutzt.
Am Tag der Städtebauförderung (8.5.21) wird der Club sich vorstellen und auf dem neuen Standort Bürgerinnen, Bürger des Ortsteils und andere Interessierte begrüßen. Im Weiteren ist es in 2021/22 geplant, die Bedarfslagen und die Angebotsplanung mit den Nutzer*innen der umliegenden Einrichtungen und den Schulen in einem Austausch- und Beteiligungsprozess abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen.

Für welche konkreten Maßnahmen werden / wurden die Schulplatzgelder des Bauherrn des Bebauungsplangebietes Wasserstadt eingesetzt?

Wie im städtebaulichen Vertrag in § 16 (1) festgehalten, ist die Erweiterung der Schule durch Reaktivierung fremdgenutzter Bereiche in der Waldstraße 7 in 12489 Berlin in der Investitionsplanung vorgesehen. Der Projektentwickler beteiligt sich mit einem zweckgebundenen Betrag von 920.000,00 € an den Kosten der Wiedereinrichtung des Schulgebäudes. Dieser Betrag ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme.

Schriftliche Anfage -SchA VIII/1412