Nutzungskonzept Rathenauhallen

Schriftliche Anfrage VIII/1293

  1. Ist dem Bezirksamt ein Entwicklungs- und Nutzungskonzept des aktuellen Eigentümers der Rathenauhallen in Oberschöneweide bekannt?
  2. Sind dem Bezirksamt Absichten des Eigentümers bekannt, auf dem Gelände Wohneinheiten in Form von sogenannten Mikrowohnungen / Boardinghouses zu schaffen?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob durch den neuen Eigentümer Kündigungen von Ateliers oder anderen Gewerbetreibenden in dem Gebiet erfolgt sind?
  4. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den Beschluss VII/1255 vom 03.03.2016 der BVV gegenüber dem jetzigen Eigentümer umzusetzen, insbesondere die Sicherung der Arbeitsmöglichkeiten der bereits ansässigen Künstlerinnen und Künstler?

gestellt am 15.09.2020

von Christian Kerntopf

Das Bezirksamt antwortet am 30.09.2020

Ist dem Bezirksamt ein Entwicklungs- und Nutzungskonzept des aktuellen Eigentümers der Rathenauhallen in Oberschöneweide bekannt?

Ja, dem Bezirksamt ist der Arbeitsstand eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes für das Gelände der Rathenau-Hallen in Oberschöneweide bekannt. Das Konzept ist noch nicht endabgestimmt mit dem Bezirksamt .

Sind dem Bezirksamt Absichten des Eigentümers bekannt, auf dem Gelände Wohneinheiten in Form von sogenannten Mikrowohnungen / Boardinghouses zu schaffen?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass im Gebiet studentische Unterkünfte geplant sind, die sowohl für kürzere als auch für längere Aufenthalte geeignet sind. Diese Unterkünfte entsprechen von den Grundrissen her im Wesentlichen denen von Mikrowohnungen.

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob durch den neuen Eigentümer Kündigungen von Ateliers oder anderen Gewerbetreibenden in dem Gebiet erfolgt sind?

Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass mindestens einem Gewerbemieter die Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses zugestellt wurde.

Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den Beschluss VII/1255 vom 03.03.2016 der BVV gegenüber dem jetzigen Eigentümer umzusetzen, insbesondere die Sicherung der Arbeitsmöglichkeiten der bereits ansässigen Künstlerinnen und Künstler?

Das Bezirksamt hat in mehreren Gesprächen mit den Eigentümervertretern stets auf die be-zirkspolitische Zielstellung der Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen hingewiesen. Der Vorhabenträger wurde des Weiteren darauf hingewiesen, dass neben den Vor-gaben aus dem Flächennutzungsplan auch weitere Zielvorstellungen des Bezirkes zu beachten sind:

  • Sanierungsverpflichtung des Denkmals auf der Basis eines denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts/ Denkmalpflegeplans inkl. Zeit- und Maßnahmenplan zeitlich gestaffeltes Baurecht in Abhängigkeit vom Sanierungsfortschritt
  • dingliche Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeil des Ufers
  • Stärkung des Ortsteilzentrums durch Konzentration von Einzelhandel entlang der Wilhelminenhofstraße
  • Berliner Modell zur koop. Baulandentwicklung

Den Eigentümern ist darüber hinaus bekannt, dass neben vorwiegend gewerblichen Nutzungen auch eine Wohnnutzung auf dem Gelände möglich ist, jedoch nur, wenn sie flächenmäßig eine untergeordnete Rolle einnimmt (bis maximal 25% der gesamten Geschossfläche auf dem Areal) und der gewerblichen Entwicklung im Gebiet nicht entgegensteht.

Den Eigentümervertretern ist außerdem bekan'nt, dass die Kreativwirtschaft in Oberschöneweide weiter gestärkt werden soll und deshalb der Raum für Künstler und Kulturschaffende am Standort der Rathenau-Hallen planungsrechtlich zu sichern ist. Die Eigentümervertreter haben gegenüber dem Bezirksamt zugesichert, Flächen für Ateliers für ansässige Künstler/in-nen bei der Planung zu berücksichtigen.

Planungsrechtliche und städtebauliche Instrumente, wie zum Beispiel einen stätltebaulichen Vertrag, einen Denkmalpflegeplan oder den festgesetzten Bebauungsplan konnten bislang noch nicht weitergeführt bzw. abgeschlossen werden, da noch kein endabgestimmtes Entwicklungs-und Nutzungskonzept für das Gebiet der Rathenau-Hallen vorliegt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII1293