Parkplatzsituation durch abgestellte Sattelschlepper und Lastkraftwagen im und am Kreisverkehr Schönblicker Straße in Wilhelmshagen

Schriftliche Anfrage VIII/1231

  1. Liegen dem Bezirksamt Hinweise und Beschwerden zur Situation am und im Kreisverkehr der Schönblicker Straße in Wilhelmshagen vor, wonach vermehrt Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Anhänger und ähnliche Großfahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden und dort bereits Straßenschäden verursacht haben sollen und, wenn ja, wie schätzt das Bezirksamt die Situation ein?
  2. Plant das Bezirksamt gegebenenfalls dort Maßnahmen gegen die Nutzung des Straßenlandes durch derartige Großfahrzeuge und, wenn ja, welche?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Notwendigkeit bzw. die Möglichkeit, zur Unterbindung des Abstellens von Großfahrzeugen im Wohngebiet, dort Parktaschen, Parkbuchten, Schrägparken oder ähnliche Maßnahmen anzuordnen und / oder durch bauliche Ausführungen wie Gehwegvorstreckungen, Poller, Parkverbotsflächen zu verhindern?

gestellt am 20.07.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am06.08.2020

Liegen dem Bezirksamt Hinweise und Beschwerden zur Situation am und im Kreisverkehr der Schönblicker Straße in Wilhelmshagen vor, wonach vermehrt Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Anhänger und ähnliche Großfahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden und dort bereits Straßenschäden verursacht haben sollen und, wenn ja, wie schätzt das Bezirksamt die Situation ein?

Es erfolgte Anfang Juni in anderer Sache eine Ortsbesichtigung. Ein vermehrtes Abstellen von Lastkraftwagen usw. konnte nicht festgestellt werden. Auch liegen keine Hinweise oder Beschwerden vor.

An dieser Stelle besteht kein Halt- oder Parkverbot, da kein Kreisverkehr (kein Verkehrszeichen 215 StVO) im klassischen Sinn vorhanden ist.

Das Verkehrszeichen 221-20 zeigt ausschließlich die vorgeschriebene Fahrtrichtung an.

Das regelmäßige Parken von LKW in Wohngebieten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist nach § 12 Abs. 3 a StVO untersagt. Da dies nicht die regulären Dienstzeiten des AOD des Ordnungsamtes sind, würde der Polizei die Kontrolle obliegen.

Plant das Bezirksamt gegebenenfalls dort Maßnahmen gegen die Nutzung des Straßenlandes durch derartige Großfahrzeuge und, wenn ja, welche?

Derzeit sind keine Maßnahmen vorgesehen, da die dortige Nutzung und die teilweise vorhandenen, über die Jahre entstandenen Verdrückungen an der Straße als gemeingebräuchlich anzusehen sind.

Wie beurteilt das Bezirksamt die Notwendigkeit bzw. die Möglichkeit, zur Unterbindung des Abstellens von Großfahrzeugen im Wohngebiet, dort Parktaschen, Parkbuchten, Schrägparken oder ähnliche Maßnahmen anzuordnen und / oder durch bauliche Ausführungen wie Gehwegvorstreckungen, Poller, Parkverbotsflächen zu verhindern?

siehe  o. g. Beantwortungen

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1231