Schleppende Bearbeitung von Anträgen zur Kulturförderung

Schriftliche Anfrage VIII/1410

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Bescheide im Rahmen der Kulturförderung im Jahr 2020 schleppend bearbeitet wurden und zum Teil erst nach Beginn der Förderperiode den Antragstellern zugingen oder Förderungen zur dezentralen Kulturarbeit verschoben wurden und, wenn ja, was waren die Gründe dafür?
  2. Gibt es Fristen, bis zu welchem Zeitraum vor Beginn der Förderperiode die Bescheide den Antragstellern zugegangen sein müssen:

- bei der regelmäßigen Kulturarbeit?

- bei Anträgen zur dezentralen Kulturarbeit?

3. Ist vorgesehen, im Zusammenhang mit der für die Kulturschaffenden besonders prekären Pandemie-Situation, die Bearbeitung solcher Förderanträge für 2021 zu priorisieren?

gestellt am 19.02.2021

von Edith Karge

Das Bezirksamt antwortet am 03.03.2021

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Bescheide im Rahmen der Kulturförderung im Jahr 2020 schleppend bearbeitet wurden und zum Teil erst nach Beginn der Förderperiode den Antragstellern zugingen oder Förderungen zur dezentralen Kulturarbeit verschoben wurden und, wenn ja, was waren die Gründe dafür?

Die Antragsfrist für Projekte der dezentralen Kulturarbeit mit Realisierung im zweiten Halbjahr 2020 wurde pandemiebedingt verlängert und zugunsten der Künstlerinnen und Künstler vom 31.03.2021 auf den 30.04.2021 verschoben. Entsprechend folgte auch der Sitzungstermin des Beirates für die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte und die Erstellung der Zuwendungsbescheide entsprechend um einen Monat versetzt.

Die BESD-Projektförderung „Draußenstadt“ für das Jahr 2020 wurde in keinem anderen Bezirk so konsequent und fristgerecht realisiert wie das in Treptow-Köpenick der Fall war. Die Ausschreibung mit dem Realisierungszeitraum bis 31.12.2020 erfolgte wenige Tage nach der Veröffentlichung der entsprechenden Leitlinie am 15.09.2020. Ihr folgten die Ausschreibung für das Projekt „Leere Sockel im Treptower Park“ für den Bereich Kunst im öffentlichen Raum und die zweite Veröffentlichung für die BESD-Förderung 2021 für Projekte mit einem Realisierungszeitraum zwischen dem 01.01. und dem 31.08.2021. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller wurden nach den Beiratssitzungen vom 26.10. und 23.11.2020 sowie nach der Kommissionssitzung Kunst im öffentlichen Raum am 17.12.2020 umgehend über die Förderempfehlungen informiert. Mit Inkrafttreten der Infektionsschutzverordnung am 03.11.2020 wurde die Durchführung sämtlicher Veranstaltungen und künstlerischen Darbietungen im öffentlichen Raum untersagt. Entsprechend war es nicht möglich, die entsprechenden Zuwendungsbescheide zu erteilen. Auch war nicht absehbar, ob die bewilligten Projekte bis zum Ende des Jahres 2020 überhaupt durchgeführt und die Zuwendungsmittel bis zum Kassenschluss der Senatsverwaltung für Kultur und Europa am 22.12.2020 bedarfsgerecht verwendet werden können. Lediglich die beiden Projekte der Kunst im öffentlichen Raum konnten im Jahr 2020 realisiert werden.

Am 18.12.2020 wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa über die Möglichkeit der Übertragung der im Jahr 2020 nicht verausgabten Restmittel der BESD-Förderung in das Haushaltsjahr 2021 informiert. Damit konnte der Fachbereich in die erneute Terminabstimmung mit Projektverantwortlichen der Förderung 2020 gehen, neue Förderzeiträume definieren und die entsprechenden Zuwendungsbescheide versenden. Der Fachbereich Kultur und Museum stellte bereits am 21.01.2021 den Antrag auf Ergänzungszuweisung im BESD-Programm (Abgabefrist 31.03.2021) für die aus dem Jahr 2020 übertragenen und für die Mittel für die Projektförderung 2021. Unterstrichen sei hier noch einmal, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur und Museum im Rahmen der BESD-Förderung im Umgang mit den Corona-bedingten Einschränkungen ein berlinweit einzigartiges und damit beispielloses
Engagement für die Künstlerinnen und Künstler im Bezirk Treptow-Köpenick gezeigt haben.

Gibt es Fristen, bis zu welchem Zeitraum vor Beginn der Förderperiode die Bescheide den Antragstellern zugegangen sein müssen:

- bei der regelmäßigen Kulturarbeit?

- bei Anträgen zur dezentralen Kulturarbeit?

- Regelmäßige Kulturarbeit:
Im Bereich der regulären Kulturarbeit des Fachbereichs Kultur und Museum werden keine Bescheide erstellt. Bindend ist lediglich die Freigabe des Jahreshaushalts. Anderweitige Fristen existieren nicht.

- Anträge dezentrale Kulturarbeit:
Eine Frist für die Erteilung der Zuwendungsbescheide existiert nicht. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger werden unmittelbar nach Bestätigung der durch den Beirat für dezentrale Kulturarbeit zur Förderung empfohlenen Projektanträge durch die zuständige Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport per E-Mail informiert.
Anschließend werden Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide, die keiner Nachforderung von zum Beispiel aktualisierten Finanzierungsplänen oder weiteren Angaben bedürfen, in der Regel am Folgetag erstellt und postalisch versendet.

Ist vorgesehen, im Zusammenhang mit der für die Kulturschaffenden besonders prekären Pandemie-Situation, die Bearbeitung solcher Förderanträge für 2021 zu priorisieren?

Gerade aufgrund der derzeit besonders schwierigen Situation für die Künstlerinnen und Künstler erfährt die Bearbeitung von Förderanträgen stets eine überdurchschnittlich hohe Priorisierung. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat als einziges in Berlin das BESDProgramm in dieser Breite für die Kulturschaffenden geöffnet und das Antragsverfahren fristgerecht durchgeführt.
Zuwendungsmittel für Projekte der dezentralen Kulturarbeit, die jährlich aus zusätzlichen Mitteln des Bezirkskulturfonds gefördert werden, müssen nach der Entscheidung des Beirats und der Unterzeichnung des Ergebnisprotokolls bei der Senatsverwaltung gesondert beantragt und bewilligt werden. Alle für das Jahr 2021 zu stellenden Förderanträge (BESD und Bezirkskulturfonds) wurden vorfristig eingereicht. Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1410