Zebrastreifen an der Kreuzung Grüne Trift / Charlottenstraße

Schriftliche Anfrage VIII/1604

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es in Teilen der Bevölkerung, insbesondere bei Seniorinnen und Senioren den Wunsch gibt, den provosorisch eingerichteten Zebrastreifen an der Kreuzung Grüne Trift / Charlottenstraße auf Dauer zu erhalten beziehungsweise einzurichten?
  2. Was wird das Bezirksamt diesbezüglich unternehmen, um an der oben genannten Kreuzung einen dauerhaften Zebrastreifen einzurichten?

gestellt am 18.10.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 21.10.2021

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es in Teilen der Bevölkerung, insbesondere bei Seniorinnen und Senioren den Wunsch gibt, den provosorisch eingerichteten Zebrastreifen an der Kreuzung Grüne Trift / Charlottenstraße auf Dauer zu erhalten beziehungsweise einzurichten?

Nein, dem Bezirksamt ist dieser Wunsch bisher nicht bekannt.

Was wird das Bezirksamt diesbezüglich unternehmen, um an der oben genannten Kreuzung einen dauerhaften Zebrastreifen einzurichten?

Die Einrichtung und Finanzierung des Provisoriums erfolgte im Zusammenhang mit einer Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung von SenUVK, Abt. VI, im Zuge der laufenden Bauarbeiten in der Wendenschlossstraße, um dem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grünen Trift während der Bauzeit Rechnung zu tragen. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt auch der Rückbau dieser Anlage. Ob die Einrichtung eines dauerhaften Fußgängerüberweges an dieser Stelle geboten und straßenverkehrsbehördlich anordnungsfähig ist, kann nur durch die zuständige Arbeitsgruppe bei SenUVK geprüft und entschieden werden. Das Bezirksamt kann diese Prüfung dort anregen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1604