Patenschaft mit der Bundeswehr

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0486 vom 18.07.2023 des Bezirksverordneten Christian Kerntopf – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

Am 17.07.23 wurde laut Pressemitteilung des Bezirksamtes eine Patenschaft zwischen dem 8.
Wachbataillon der Bundeswehr und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick geschlossen.

1. Wann wurde die Entscheidung für diese Patenschaft getroffen?

2. Wer war an dieser Entscheidung beteiligt?

3. Was bedeutet diese Patenschaft inhaltlich? Was ist Zweck der Patenschaft?

4. Welche Aufgaben/Verpflichtungen hat das Bezirksamt im Rahmen dieser Patenschaft?

5. Welche Aufgaben/Verpflichtungen hat die Bundeswehr im Rahmen der Patenschaft?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Entscheidung wurde im Jahr 2021 getroffen, am 09.11.2021 im Bezirksamt sowie am 25.11.2021 von der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

Zu 2.
Der Kommandeur des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung hatte im Jahr 2021 dem Bezirksbürgermeister die Patenschaft für die 8. Kompanie des Bataillons herangetragen. Die Entscheidung zum Eingehen der Patenschaft wurde vom Bezirksbürgermeister getroffen.

Zu 3., 4. und 5.
Wie der vom Fragesteller erwähnten Pressemitteilung entnommen werden kann, wird mit Übernahme der Patenschaft die bereits bestehende Zusammenarbeit mit Dienststellen der Bundeswehr auch symbolisch gestärkt und neben einem regelmäßigen Austausch eine gegenseitige Unterstützung bei repräsentativen Veranstaltungen angestrebt (siehe auch Antwort zur SchA IX/0386).

 

 

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