Pflegevereinbarung zum Schmollerplatz

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0639 vom 06.12.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche konkreten Ziele und Zeitpläne wurden in der Pflegevereinbarung zum Schmollerplatz niedergelegt und wie werden diese überprüft?

2. Welche natur- und artenschutzfachlichen sowie pflegerischen Qualifikationen werden für die Pflege einer so großen Grünfläche vorausgesetzt und wie wurde deren Vorhandensein im Zuge der Pflegevereinbarung sichergestellt, bzw. die Initiative bei der Arbeit durch das Bezirksamt fachlich begleitet und unterstützt?

3. Was umfasst das in der Pflegevereinbarung zum Schmollerplatz vereinbarte Nutzungsrecht für die Initiative konkret?

4. Welche Mittel fließen in welcher Höhe seitens des Bezirks zur Pflege des Schmollerplatzes an die Initiative und welche weiteren Finanzierungsquellen sind dem Bezirk bekannt?

5. Wurden dem Bezirk aufgrund der Pflegevereinbarung zum Schmollerplatz Mittel aus den Mittelzuweisungen des Senats gekürzt oder steht dies zu befürchten und, wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Auswirkungen auf die Grünflächenpflege im Bezirk insgesamt?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.

Die KungerKiezInitiative e.V. und das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin haben für die Umsetzung des vom BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) geförderten Projektes „Prima Klima Lebenswelt“ eine Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Örtlichkeit des Schmollerplatzes für den Projektzweck zur Verfügung stellen zu können. Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich von November 2021 bis Oktober 2024. In diesem Zeitraum stehen die Fördermittel seitens des BMUV für Umsetzungsvorhaben zur Verfügung und müssen auch in diesem Zeitraum investiert werden. Die Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung ist zunächst befristet bis zum 30.10.2024.

 

Zu 2.

Im Vorfeld wurden mehrere Gespräche zwischen der KungerKiezInitiative und dem Bezirksamt geführt. In diesem Rahmen hat die Initiative ihre Organisation, das Gesamtprojekt sowie mögliche Maßnahmen vorgestellt. Die Initiative wird durch das Bezirksamt fachlich unterstützt und begleitet. Dies ist auch in der Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung festgelegt: „Es wird eine enge und kontinuierliche Rücksprache (inkludiert Prüfung und Genehmigung) mit Berlin als Flächeneigentümer zu allen Implementierungen auf dem Platz geführt.“

 

Zu 3.

Die Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der KungerKiezInitiative e.V. regelt die Rechte und Pflichten des Nutzers. Dazu gehört unter anderem Folgendes:

  • Der Nutzer verpflichtet sich, während der Vereinbarungslaufzeit die gesamte vereinbarungsgegenständliche Fläche (öffentlich gewidmete Grünanlage) der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglich und nutzbar zu halten, wie dies bei einer öffentlichen Grünanlage gemäß GrünanlG (Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen - Grünanlagengesetz) der Fall wäre. Ferner verpflichtet sich der Nutzer die Fläche auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu erhalten, zu pflegen (Grünpflege, ausgenommen sind hiervon Bäume) zu bewirtschaften und instand zu halten. Der Nutzer erkennt die Regelungen des GrünanlG in der jeweils gültigen Fassung auf dem Vereinbarungsgegenstand als für ihn bindend an und erklärt verbindlich und unwiderruflich, dass er ihnen folgen wird.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, für die Dauer dieser Vereinbarung, die bestehenden als auch die selbstständig errichteten und genehmigten Anlagen (z.B. Hochbeete, Sitzgelegenheiten) gemäß den geltenden Vorschriften zu pflegen, zu warten und instand zu halten. Hierzu gehört ausdrücklich die regelmäßige Kontrolle und Wartung sowie nötigenfalls die Instandsetzung. Die regelmäßige Pflege des Bestands sowie der genehmigten, selbstständig angelegten Anpflanzungen übernimmt der Nutzer. Die Pflege des Vereinbarungsgegenstandes hat nach den Grundsätzen der Landespflege und den Maßgaben des „Handbuch Gute Pflege“ zu erfolgen und ist der zukünftigen Bepflanzung/Gestaltung gemäß Freiraumkonzept Schmollerplatz anzupassen. Insbesondere ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel und die Verunreinigung der Fläche untersagt. Die Verkehrssicherheit ist zwingend zu wahren (öffentliche Wege gefahrenfrei halten, Stolper- und Rutschgefahren vermeiden). Das Einbringen von Neophyten und invasiven Arten (z.B. Robinie, Traubenkirsche, Götterbaum) ist untersagt.
  •  Der Nutzer verpflichtet sich, Beschädigungen und Verunreinigungen (z.B. Graffiti) am Bestand, an den durch ihn errichteten Aufbauten sowie dort abgelagerten Abfall unverzüglich auf eigene Kosten ggf. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma beseitigen zu lassen.
  • Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung Berlins die Nutzung des Vereinbarungsgegenstandes an einen Dritten zu überlassen oder ganz oder teilweise unterzuvermieten.

 

Zu 4.

Gemäß dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.05.2021 erfolgt die Bereitstellung des Schmollerplatzes für eine, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführte Umgestaltung und anschließende Unterhaltung des Schmollerplatzes zu einem öffentlich zugänglichen Stadtnatur- und Demonstrationsgarten für die Bewohnerschaft (BeschlussNr. 0869/43/21; Drs.Nr. VIII/1386). Seitens des Fördermittelgebers werden für dieses Teilprojekt 200.000 Euro bereitgestellt; die Drittmittelzusage in Höhe von 25.000 Euro seitens des Bezirksamtes Treptow-Köpenick wurde am 24.08.2021 erteilt.

 

Zu 5. Nein.

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