Schließung der Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft abwenden

Antrag, interfraktionell
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Haushaltsdurchführung als Notmaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 den sechs bezirklichen Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, mit denen Zielvereinbarungen geschlossen wurden, 36.980,-€ zur Verfügung zu stellen, um die durch das Wegbrechen der Arbeitsförderungsmaßnahmen drohenden unmittelbar bevorstehenden Schließungen der Einrichtungen abzuwenden.
Dabei sind in erster Linie die Haushaltsmittel des zuständigen Fachbereichs Weiterbildung und Kultur heranzuziehen und in zweiter Linie die anderer Fachbereiche.

Die 36.980,-€ sollen sich wie folgt aufteilen:
Kulturzentrum Schöneweide/Ratzfatz 10.620,- €
Bürgerhaus Grünau                               8.280,- €
Kulturbund Treptow Ernststraße          7.200,- €               
Kulturküche Bohnsdorf                         7.200,- €
Galerie Grünstraße                               1.880,- €
Dorfklub Müggelheim                            1.800,- €
Gesamt                                                   36.980,- €

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, Vorschläge für eine Finanzierungsstruktur zu entwickeln, die darauf zielt, die bezirkliche Kulturarbeit langfristig zu sichern und von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu entkoppeln.


Begründung:
Vor über 10 Jahren wurden die bezirklichen Kultureinrichtungen in freie Trägerschaften entlassen, verbunden mit der Zusicherung der Unterstützung durch den Bezirk. Durch den diesjährigen erstmaligen völligen Wegfall der Stellen aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind die Kultureinrichtungen in existenziellem Ausmaß bedroht. Im Gegensatz zu anderen Bereichen, wie sozialen Einrichtungen, gibt es in der überwiegenden Zahl der bezirklichen Kulturstätten keine festen Personalstellen zur gröbsten Absicherung des Tagesbetriebes. Die ehrenamtlich geführten Vereine waren und sind nicht in der Lage, aus den Mitteln der Sachkostenfinanzierung Kapital anzuhäufen, um Förderungsausfälle auszugleichen. Der Wegfall der Stellen aus Arbeitsmarktprogrammen führt so in den Kultureinrichtungen in kürzester Zeit zu einer existenziellen Notlage. Schnelle Hilfe zum Erhalt der kommunalen Kultureinrichtungen ist vor diesem Hintergrund unabdingbar, da es sonst zur Schließung der Einrichtungen käme.
Berlin, den 16.03.15


Ansprechpartner:
Edith Karge

Drucksache VII/

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