Schloßplatzbrauerei

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0750 vom 18.04.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Kann das Bezirksamt Medienberichte bestätigen, wonach aus denkmalschutzrechtlichen Gründen der Pavillon des Brauhauses auf dem Schloßplatz "verschwinden" soll und, wenn ja, mit welcher konkreten Begründung?

2. Was unterscheidet aus denkmalschutzrechtlicher Sicht die Aufstellung eines Pavillons von der Aufstellung von Sonnenschirmen?

 

Antwort steht noch aus

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